JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Trümmerrestitution
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG, URüV |
| Schlagworte: | Restitution, Grundstücksrestitution, Unternehmen, Unternehmensgrundstück, Unternehmensträger, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Unternehmenstrümmer, Trümmerrestitution, Unternehmensveräußerung, Unternehmenseinheit, Treuhandkapitalgesellschaft, Treuhandunternehmen, Privatisierung, asset deal, Singularrestitution, Betriebsnotwendigkeit, Restitutionsausschlussgrund, Liquidation, Erlösauskehr, Verkehrswert |
| Stichwort: | Trümmerrestitution |
| Leitsatz: | Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG kann auch einem Unternehmensträger zugutekommen, der ein Unternehmen einschließlich eines restitutionsbehafteten, aber betriebsnotwendigen Unternehmensgegenstandes im Wege des asset deal von einer Treuhandkapitalgesellschaft erwirbt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Juni 2000 BVerwG 3 C 8.99 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26). Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG entfällt nicht ohne Weiteres, wenn der Träger des betroffenen Unternehmens seine Liquidation beschließt (Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 24.97 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 9.08 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Schlagworte: | Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Trümmerrestitution, staatliche Beteiligung, Rückzahlungspflicht, Antragserfordernis, Berechtigtenfeststellung, Lazarusgesellschaft, Vorteilsausgleich, Entschädigung |
| Stichwort: | Trümmerrestitution |
| Leitsatz: | Die Löschung oder Übertragung einer staatlichen Beteiligung gemäß § 6 Abs. 5 c VermG setzt einen Antrag der Gesellschafter oder ihrer Rechtsnachfolger voraus, der auch konkludent gestellt werden kann. Sind Unternehmensreste bestandskräftig direkt dem Gesellschafter und nicht der wieder aufgelebten Gesellschaft, in deren Eigentum sie im Zeitpunkt der Schädigung standen, zurückgegeben worden, so hat der Gesellschafter eine ihm damals wegen der Schädigung tatsächlich zugeflossene Geldleistung zurückzuzahlen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 19.03 | |
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