Zur Verteilung des C-Troncs der Spielbanken Niedersachsen im Nachwirkungszeitraum des Gehalts- und Tronctarifvertrages Spielbanken Niedersachsen i. d. F. vom 07.02.2000.
Der Betriebsrat einer Spielbank hat keinen Anspruch auf Erstattung angeblich zu Unrecht aus dem Tronc entnommener Beträge durch den Arbeitgeber, solange keine Mitbestimmungsrechte des antragstellenden Betriebsrates verletzt sind.