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OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 5757/04 vom 09.03.2006

Rechtsgebiete:UWG, GG
Stichwort:Trivialpatent
Leitsatz:1. Greift der Geschäftsführer einer GmbH in seiner Doppelfunktion als Verbandsorgan durch öffentliche Verlautbarungen objektiv zugunsten seiner GmbH in den Wettbewerb ein, ist die für eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG erforderliche Absicht, fremden Wettbewerb (hier: der GmbH) zu fördern, nach der Lebenserfahrung zu vermuten (Anschluss an BGH GRUR 1997, 916 ff. - Kaffeebohne).

2. Negative Werturteile, durch welche das geschäftliche Ansehen eines Mitbewerbers beeinträchtigt wird, sind nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn der Beurteilung kein sachlicher Maßstab zugrunde liegt (Anschluss an BGH GRUR 1997, 912 ff. - Die Besten I; GRUR 1997, 914 ff. - Die Besten II).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 5757/04




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