JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > treuwidrige Kündigung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Treuwidrige Kündigung |
| Stichwort: | treuwidrige Kündigung |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 838/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Schlagworte: | treuwidrige Kündigung |
| Stichwort: | treuwidrige Kündigung |
| Leitsatz: | Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn im Kleinbetrieb der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu seiner Ehefrau vor dem Hintergrund eines laufenden Scheidungsverfahrens kündigt. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 598/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | sittenwidrige Kündigung, treuwidrige Kündigung, Aufklärungspflicht im Anbahnungsverhältnis, Vertragsanbahnungsverhältnis |
| Stichwort: | treuwidrige Kündigung |
| Leitsatz: | 1. Die Erklärung des (späteren) Arbeitgebers in einem Einstellungsgespräch, wenn alles so laufe wie geplant, habe der Bewerber eine Stelle bis zur Rente, ist lediglich das unverbindliche Inaussichtstellen einer Dauerstellung bei gegenseitigem Gefallen. also die Kundgabe der Absicht, eine langfristige Arbeitsvertragsbeziehung zu begründen. Eine solche Erklärung begründet keinen Vertrauenstatbestand dahin, der Arbeitgeber werde das Arbeitsverhältnis in der - vertraglich vereinbarten - Probezeit nicht oder nur aus bei objektiver Betrachtung sachlichen Gründen kündigen. 2. Erfolgt in einem solchen Fall kurz nach dem Vollzug des Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Arbeitgeberkündigung aus einer negativen subjektiven Einschätzung der Leistungen des Arbeitnehmers, führt dies nicht zu Schadenersatzansprüchen des Gekündigten. Dies gilt selbst dann, wenn diese Einschätzung objektiv nicht begründet ist. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 1368/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | sittenwidrige Kündigung, treuwidrige Kündigung, widersprüchliches Verhalten, Einarbeitung, Probezeit |
| Stichwort: | treuwidrige Kündigung |
| Leitsatz: | Eine wegen nicht zufriedenstellender Leistungen während der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil dem Arbeitnehmer keine ihm ausreichend erscheinende Einarbeitung geboten worden ist. Sie stellt auch nicht allein deswegen ein treuwidriges oder widersprüchliches Verhalten dar, weil der Arbeitgeber in der Probezeit keine Kritik an den Leistungen des Arbeitnehmers geübt hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 487/02 | |
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