JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Treuhandunternehmen
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG, URüV |
| Schlagworte: | Restitution, Grundstücksrestitution, Unternehmen, Unternehmensgrundstück, Unternehmensträger, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Unternehmenstrümmer, Trümmerrestitution, Unternehmensveräußerung, Unternehmenseinheit, Treuhandkapitalgesellschaft, Treuhandunternehmen, Privatisierung, asset deal, Singularrestitution, Betriebsnotwendigkeit, Restitutionsausschlussgrund, Liquidation, Erlösauskehr, Verkehrswert |
| Stichwort: | Treuhandunternehmen |
| Leitsatz: | Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG kann auch einem Unternehmensträger zugutekommen, der ein Unternehmen einschließlich eines restitutionsbehafteten, aber betriebsnotwendigen Unternehmensgegenstandes im Wege des asset deal von einer Treuhandkapitalgesellschaft erwirbt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Juni 2000 BVerwG 3 C 8.99 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26). Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG entfällt nicht ohne Weiteres, wenn der Träger des betroffenen Unternehmens seine Liquidation beschließt (Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 24.97 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 9.08 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG, TreuhG, 5. DVO/TreuhG |
| Schlagworte: | Vermögenszuordnung, Wirtschaftseinheit, Treuhandunternehmen, Fonds, Fondsinhaberschaft, Gebäudeeigentum, Betriebsnotwendigkeit |
| Stichwort: | Treuhandunternehmen |
| Leitsatz: | Ein umgewandeltes Treuhandunternehmen hat mit der Umwandlung am 1. Juli 1990 das Eigentum an einem volkseigenen Gebäude, das in der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit stand, und an dem volkseigenen Grundstück, auf dem dieses errichtet war, auch dann erlangt, wenn das Gebäude auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages einem anderen zur zeitweiligen Nutzung überlassen war (Fortführung des Urteils vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 24.05 | |
| Rechtsgebiete: | KVG |
| Schlagworte: | Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Quotierung, Quotierungsanspruch, Treuhandanstalt, Treuhandunternehmen, Energieversorgung, Gasversorgung, örtliches Gasvermögen, Altlasten |
| Stichwort: | Treuhandunternehmen |
| Leitsatz: | 1. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten nach § 4 Abs. 2 KVG durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muss auch ihrerseits rechtmäßig sein. 2. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, dass die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v.H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 6.04 | |
| Rechtsgebiete: | KVG |
| Schlagworte: | Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Quotierung, Quotierungsanspruch, Treuhandanstalt, Treuhandunternehmen, Energieversorgung, Gasversorgung, örtliches Gasvermögen, Altlasten |
| Stichwort: | Treuhandunternehmen |
| Leitsatz: | 1. § 4 Abs. 2 KVG gibt den Gemeinden nicht nur einen Anspruch auf Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, sondern auch einen Anspruch auf Feststellung ihrer Beteiligungsquote. 2. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muss auch ihrerseits rechtmäßig sein. 3. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, dass die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v.H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 4.04 | |
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