a) Eine in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft ist hinsichtlich des von ihr gebildeten Gesellschaftsvermögens insolvenzfähig i.S. von § 11 Abs. 1, 2 Nr. 1 InsO.
b) Die rechtsirrige Eintragung eines - von der gesetzlichen Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft ausgenommenen - ehemals kreisgeleiteten Volkseigenen Betriebs der DDR (§ 11 Abs. 3 3. Spiegelstrich TreuhG) als GmbH i. A. in das Handelsregister führte nicht zur wirksamen Entstehung einer derartigen Gesellschaft.
c) Wurde in Bezug auf eine derartige "Scheingesellschaft" gleichwohl das sog. Nachgründungsverfahren gemäß § 19 TreuhG durchgeführt, so kann in der in diesem Rahmen erfolgten Feststellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages ein statutarischer Akt liegen, aufgrund dessen die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft zur Anwendung kommen (Abgrenzung zu BGHZ 141, 1, 12).
1. Ein Kommanditist braucht sich dann nicht mehr auf die Einsichtnahme in die Bücher verweisen zu lassen, wenn es aus besonderen Gründen nicht mehr mit dem Vorhandensein von Geschäftsunterlagen zu den Vorgängen, über die er Auskunft verlangt, rechnen muss.
2. Bei einer einseitigen Erledigungserklärung des Klägers ist die Kostenentscheidung nach §§ 91, 92 ZPO zu treffen, nicht nach § 91 a ZPO analog.
Freitag
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
BGB § 812
Zur Frage der Bereicherungshaftung des Beschenkten gegenüber dem, dessen Wertpapiere ihm der Schenker unter Ausnutzung einer Verfügungsvollmacht zugewendet hat.
BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 -
OLG München
LG München I
Läßt sich trotz bestehender greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte nicht abschließend aufklären, ob das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Grundstück nur treuhänderisch übergehen sollte, so trifft den Erwerber die materielle Beweislast für die Nichterweislichkeit der Erlangung "vollwertigen" Eigentums (im Anschluß an den Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22).
Beschluß des 8. Senats vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 -
I. VG Dessau vom 14.07.1998 - Az.: VG A 3 K 137/97 -
1. War die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 3 TreuhG ausgeschlossen, so bewirkte die fälschliche Eintragung einer durch Umwandlung entstandenen Gesellschaft in das Handelsregister keinen Eigentumsübergang nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG.
2. Die zwischen dem 1. Oktober 1989 und dem 3. Oktober 1990 betriebenen Sonderabfalldeponien waren Verwaltungsvermögen, das im Beitrittszeitpunkt den Ländern zugefallen ist.
Urteil des 3. Senats vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 13.97 -
I. VG Berlin vom 06.12.1996 - Az.: VG 31 A 823.94 -