JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Treuhandauftrag
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Anwalt, Rechtsanwalt, Treuhänder, Treuhandauftrag, Schadenersatz, Schadensersatz, Gesellschafter, Sozietät |
| Stichwort: | Treuhandauftrag |
| Leitsatz: | Zu Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Durchführung eines Treuhandauftrages. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 58/05 | |
| Rechtsgebiete: | BeurkG, BGB, BNotO, MaBV |
| Schlagworte: | Treuhandauflage, Treuhandauftrag, Notar, Notarhaftung |
| Stichwort: | Treuhandauftrag |
| Leitsatz: | 1. Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der Eigentumsumschreibung" der finanzierenden Bank als Übernahme der kaufvertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen 2. Zu den Folgen der Unwirksamkeit einer Auszahlungsregelung im Grundstückskaufvertrag wegen Verstosses gegen § 3 II MaBV auf die Auszahlungsanweisung der finanzierenden Bank an den Notar im Rahmen eines erteilten Treuhandauftrages |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 168/04 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO, GBO |
| Schlagworte: | Treuhandauftrag, Eintragung, Notar, Notarhaftung, Grundbuch |
| Stichwort: | Treuhandauftrag |
| Leitsatz: | 1. Zur gleichzeitigen Ankündigung eines Treuhandauftrages im Zusammenhang mit einer Banküberweisung auf das Notaranderkonto durch die darlehengebende Bank 2. Solange der die Eintragung bewilligende Sicherungsgeber noch nicht als Eigentümer des betroffenen Grundstücks eingetragen ist, ist die Eintragung eines Grundpfandrechtes auch dann noch nicht sicher gestellt, wenn aufgrund eines Kaufvertrages für diesen eine Eigentumswohnung eingetragen ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 93/04 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Schlagworte: | Notarhaftung, Treuhandauftrag, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes |
| Stichwort: | Treuhandauftrag |
| Leitsatz: | 1.Der Treugeber kann bis zur Übergabe des Treugutes Treuhandanweisungen erteilen oder auch sich vorbehalten, an die der Notar auch ohne Annahmeerklärung gebunden ist. Will der Notar nicht gebunden sein, hat er die Annahme des Treuhandauftrages abzulehnen. 2. Die Treuhandanweisungen des Treugebers können über die vertragliche Vereinbarung des Treugebers mit einem Dritten als Darlehensnehmer hinausgehen. 3. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung und damit die Eintragung einer Grundschuld des Käufers. 4. Der Notar kann auch dann fahrlässig handeln, wenn er sich für sein Handeln auf die Rechtsprechung eines Kollegialgerichts berufen kann. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 15/03 | |
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