Die Entscheidung befasst sich mit dem Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer von der Arbeitgeberin versprochenen Treueprämie sowie dem Bestehen eines Abfindungsanspruchs eines Arbeitnehmers auf der Basis einer vom Gesamtbetriebsrat der Rechtsvorgängerin der Arbeitgeberin zulasten der Arbeitgeberin geschlossenen Betriebsvereinbarung.