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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 162/05 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, RBerG, VerbrKrG
Schlagworte:Immobilienfonds, Fondsfinanzierung, Vergleich, Treuändervollmacht, Rechtsberatungsgesetz
Stichwort:Treuändervollmacht
Leitsatz:1. Ein über eine Fondsfinanzierung und die pro-rata-Haftung der Fonds-Gesellschafter geschlossener Vergleich wird durch eine zwischenzeitliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes und zum kreditfinanzierten Fondsbeitritt nicht berührt, wenn der Vergleich gerade auch wegen Meinungsverschiedenheiten über den rechtlichen Bestand der Fondsfinanzierung zustande gekommen ist und die Beteiligten nicht eine bestimmte Rechtslage oder den Fortbestand einer bestimmten rechtlichen Einschätzung zur Grundlage des Vergleichs erhoben haben.

2. Ein derartiger Vergleich stellt jedenfalls dann kein die Angabepflichten nach § 4 Abs. 1 VerbrKrG bzw. § 492 Abs. 1 BGB erneut auslösendes Kreditgeschäft dar, wenn das Entgegenkommen des Kreditgebers in einem Forderungsteilverzicht besteht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 162/05




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