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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 B 13.04 vom 08.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, DSchG Bln, BauO Bln
Schlagworte:Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet, schützenswerte Baustruktur, dreiflügelige "offene" Hofanlage, Treppenhausanlage, Außenaufzugsanlage im Hof, optische Beeinträchtigung der Freiraumfunktion, (keine) Schutzminderung durch frühere bauliche Veränderungen
Stichwort:Treppenhausanlage
Leitsatz:Bei einem Denkmalbereich in Form eines Ensembles von städtebaulicher Bedeutung ist es für die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit unerlässlich, die Frage einer etwaigen Minderung der Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte Veränderungen nicht nur "kategorienadäquat", sondern auch beschränkt auf die durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen betroffenen Bauteile zu beantworten. Schutzmindernde Vorbelastungen durch andere Bestandteile des Bauwerks sind dabei nicht zu berücksichtigen, solange sie sich nicht auf die von den beabsichtigten Änderungen betroffenen Bauteile auswirken.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 B 13.04




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