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Trennungsunterhaltsanspruch nach italienischem RechtBürgerliches Recht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 17 UF 265/03 vom 23.12.2003

Rechtsgebiete:CC, BErzGG
Schlagworte:Trennungsunterhaltsanspruch nach italienischem RechtBürgerliches Recht, Familienrecht
Stichwort:Trennungsunterhaltsanspruch nach italienischem RechtBürgerliches Recht
Leitsatz:1. Das italienische Recht schließt für den an der Trennung verantwortlichen Ehegatten einen Trennungsunterhaltsanspruch nach gerichtlicher Trennung der Eheleute und Verschuldensfeststellung nicht generell aus. Der Bedürftige behält in solchen Fällen einen bedürftigkeitsabhängigen Anspruch auf den sog. Notunterhalt "alimenti".

2. Unter Anwendung des gemeinsamen italienischen Heimatrechts kann auch der Bezug von Erziehungsgeld die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten vermindern. § 9 Bundeserziehungsgeldgesetz steht dem insoweit nicht entgegen.

3. Zur Bestimmung des Notbedarfs des getrennt lebenden Ehegatten nach italienischem Recht.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 UF 265/03




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