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Trennungsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Urteil, 7 U 943/08 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:Rahmenteilungsabkommen, BGB
Schlagworte:Rahmenteilungsabkommen, Sturzfall, Volumenmangel
Stichwort:Trennungsprinzip
Leitsatz:Der Anspruch der Krankenkasse nach einem Rahmenteilungsabkommen mit dem Haftpflichtversicherer eines Heimträgers auf Ersatz von Aufwendungen für die Heilung von Gesundheitsschäden, die Bewohner von Pflegeheimen erlitten haben, ist nicht auf die sog. Sturzfälle beschränkt.

Auch der sog. Volumenmangel kann in den Anwendungsbereich des Rahmenteilungsabkommens fallen.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 7 U 943/08



BVERFG – Beschluss, 2 BvR 890/06 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:GG, WRV, Vf Bbg, JüdGemBbgG
Schlagworte:Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften, Voraussetzungen an die Bestätigung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 141 Weimarer Reichsverfassung (WRV), Einbeziehung aller existierenden jüdischen Gemeinden eines Landes als Vertragspartner in einen Vertrag als Grundlage der Gleichbehandlung aller jüdischen Gemeinden, Übertragung der Verteilung von Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften einer Religionsgemeinschaft als staatliche Aufgabe zur selbstständigen Erledigung, Berufen einer Religionsgemeinschaft in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf die Rechte aus Art. 3 GG und aus Art. 4 GG sowie auf den staatskirchenrechtlichen Paritätsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit des § 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde
Stichwort:Trennungsprinzip
Leitsatz:Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 890/06

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 11/09 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:VVG, AHB
Schlagworte:Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden, Bindungswirkung Haftpflichtprozess - für Deckungsprozess
Stichwort:Trennungsprinzip
Leitsatz:1. Wird in einem Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart, dass der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann, sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sich im übrigen nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung richtet, so kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten ein Darlehen gewährt hat, dieses nicht zurückgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Darlehensnehmer von vornherein nicht zur Rückzahlung in der Lage und/oder willens war (Eingehungsbetrug gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB).

2. Zur Bindungswirkung und Voraussetzungsidentität bei einem Versäumnisurteil für den späteren Deckungsprozess in einem solchen Fall.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 11/09

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 6 U 49/08 vom 24.04.2009

Rechtsgebiete:VVG
Stichwort:Trennungsprinzip
Leitsatz:1. Bei der Ermittlung des nach § 5 Abs.1 AVB-WB (Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Angehörigen der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe) versicherungsrechtlich maßgeblichen Verstoßes ist nur dann von einer Pflichtverletzung durch Unterlassen im Sinne der dort in § 2 enthaltenen Bestimmungen über die Vorwärts- und Rückwärtsversicherung auszugehen, wenn sich hinsichtlich des vorgeworfenen Verhaltens im Rahmen der Gesamtbeurteilung ein positives Tun nicht feststellen lässt.

2. Übersieht ein Steuerberater im Rahmen eines steuerrechtlichen Beratungsmandats das Entstehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft als Folge einer Betriebsaufspaltung, ist dies als positives Tun und nicht als ein Unterlassen im Sinne des § 2 Abs. 3 AVB-WB zu bewerten, da der Schwerpunkt des Vorwurfs nicht darin besteht, dass der Steuerberater vollständig untätig geblieben ist, sondern darin, dass die Beratung nicht umfassend zu allen zu beachtenden steuerlichen Aspekten einer Betriebsaufspaltung Stellung genommen hat.

3. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt des letzten Verstoßes durch Unterlassen gemäß § 2 Abs. 3 AVB-WB nur dann maßgeblich, wenn sich ein früherer Verstoßzeitpunkt durch Unterlassen nicht eindeutig feststellen ließe.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 6 U 49/08


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