( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTrassenalternativen 

Trassenalternativen

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 402/03 vom 11.02.2004

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, AEG, LEntG
Schlagworte:Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Tunnel, Planfeststellungsbeschluss, öffentliche Bekanntmachung, Planänderung, Präklusion, vorübergehende Inanspruchnahme, enteignende Betroffenheit, Tunnelausbruchmaterial, Abtransport, öffentliches Straßennetz, Immissionsbelastung, Sichtschutz, Trassenalternativen
Stichwort:Trassenalternativen
Leitsatz:1. Fehlen in der öffentlichen Bekanntmachung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG die Rechtsmittelbelehrung (§ 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG) und der Hinweis auf die Zustellungsfiktion mit dem Ende der Auslegungsfrist (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG), so hat dies nur Bedeutung für den Lauf der Klagefrist.

2. Wird ein Grundstückseigentümer erstmals durch eine Planänderung (hier: Änderung des Konzepts zur Entsorgung des Tunnelaushubmaterials) betroffen, so kann er Einwendungen auch gegen das unverändert gebliebene Eisenbahnvorhaben als solches (etwa gegen die Trassenwahl) erheben.

3. Die (nur) vorübergehende Inanspruchnahme von Grundeigentum (§ 3 Abs. 2 LEntG) begründet keine einen umfassenden Prüfungsanspruch auslösende enteignende Betroffenheit i. S. von Art. 14 Abs. 3 GG.

4. Erklärt ein Betroffener einen zunächst erhobenen Einwand hinsichtlich eines beanspruchten Grundstücks im Erörterungstermin für "erledigt", so ist er mit der Geltendmachung dieses Einwands im gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen.

5. Gegenüber einem planfestgestellten Vorhaben kann eine über fremdes Staatsgebiet führende Trasse (hier: Elsaß-Variante) nicht als Alternative eingewendet werden.

6. Ob der planbedingte Abtransport von Tunnelausbruchmaterial mit Lastkraftwagen auf öffentlichen Straßen zu einer für die Nachbarschaft unzumutbaren Immissionsbelastung führt, beurteilt sich nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG.

7. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Planfeststellungsbehörde in diesem Fall hinsichtlich der Lärmimmissionen an den Grenzwerten der 16. BImSchV orientiert und dabei einer im Außenbereich einer Gemeinde gelegenen Gast- und Gartenwirtschaft die Schutzwürdigkeit eines Dorf- bzw. Mischgebiets (und nicht eines allgemeinen Wohngebiets) zubilligt.

8. Gegenüber einem planbedingt erheblich vermehrten Lkw-Aufkommen auf einer Bundesstraße während der Bauzeit des Vorhabens besteht auch für den Inhaber einer Gast- und Gartenwirtschaft kein Anspruch auf Sichtschutz.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 402/03



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10187/01 vom 09.01.2003

Rechtsgebiete:FStrG, VwGO, BNatSchG F 2002, Europ. Vogelschutzrichtlinie, FFH-RL, GG
Schlagworte:Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße, Naturschutzverband, anerkannter Naturschutzverband, Naturschutzverein, anerkannter Naturschutzverein, Verbandsklage, Klagebefugnis, Verbandsklagebefugnis, Rechtskraft, Präklusion, Einwendungsausschluss, Planrechtfertigung, Bedarf, vordringlicher Bedarf, Bedarfsplan, Vogelschutz, Vogelschutzrichtlinie, Vogelschutzgebiet, faktisches Vogelschutzgebiet, Schutzstandard, Schutzregime, einstweilige Sicherstellung, Bundesanzeiger, Bekanntgabe, FFH-Schutzgebiet, potenzielles FFH-Schutzgebiet, Verträglichkeitsprüfung, Fledermäuse, Abwägungsgebot, Belange, Natur und Landschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsbild, Neugestaltung, Eingriff, Eingriffsregelung, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Vermeidung, Ausgleich, Kompensation, Trassenauswahl, Trassenalternativen, Nullvariante, Abschnittsbildung, Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, ergänzendes Verfahren, Abwägung, Mängel bei der Abwägung, Planerhaltung, Grundsatz der Planerhaltung
Stichwort:Trassenalternativen
Leitsatz:1. Ein von der Landesregierung zum Europäischen Vogelschutzgebiet ausersehenes geeignetstes Gebiet i.S. von Art. 4 Abs. 1 Satz 4 Vogelschutz-Richtlinie, dessen Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL noch aussteht, bildet ein faktisches Vogelschutzgebiet i.S. der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie.

2. Um einen Eingriff durch einen Plan oder ein Projekt in ein solches Gebiet zu rechtfertigen, darf keine gesamtgebietsbezogene Relativierung des Schutzes i.S. von Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL erfolgen.

3. Zu den Voraussetzungen der Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL und der Bekanntgabe eines Europäischen Vogelschutzgebiets im Bundesanzeiger.

4. Auch ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie in einem faktischen Vogelschutzgebiet kann grundsätzlich durch ein ergänzendes Verfahren i.S. von § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG behoben werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf gesicherter Grundlage von einer künftigen Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL ausgegangen werden kann.

5. Zum Einwendungsausschluss gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002.

6. Zur Rechtfertigung eines Ausspruchs gemäß § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG ist es nicht geboten, über sämtliche potenziellen Gründe, die einen solchen Ausspruch tragen könnten, abschließend zu befinden. Vielmehr genügt dafür die Feststellung, dass ein durchgreifender derartiger Grund gegeben ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10187/01


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/trassenalternativen

"Trassenalternativen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN