JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Trassenalternative
| Rechtsgebiete: | VwGO, FStrG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Planrechtfertigung, Straße, Umgehungsstraße, Umgehung, Verkehr, Verkehrslärm, Verkehrszunahme, Verkehrsbelastung, Verkehrsentlastung, Immissionsgrenzwert, Abwägung, Alternative, Trassenalternative, Linienführung, Betrieb, Betriebsgelände |
| Stichwort: | Trassenalternative |
| Leitsatz: | Zur Planung einer Ortsumgehungsstraße, die einen beidseits einer Bundesstraße gelegenen Betrieb von der begehrten Verkehrsentlastung ausnimmt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10308/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, BNatSchG, LNatSchG, Europ. Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie |
| Schlagworte: | Abweichungszulassung, Alternative, Alternativenprüfung, Art, prioritäre Art, Artenschutz, Artenschutzrecht, Bedarf, Bedarfsplan, vordringlicher Bedarf, Bechsteinfledermaus, Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum, Bundesanzeiger, Bundesfernstraße, Bundesstraße, B 50, BUND, Dicke Trespe, Einwendung, Einwendungsausschluss, Erhaltungsziel, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Fledermaus, Fledermausschutz, FFH-Gebiet, potentielles FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Grauspecht, Großes Mausohr, Grünbrücke, Habitat, Habitatschutz, Habitatschutzrecht, Hauptvorkommen, Hochmoselübergang, Kohärenz, Kohärenzsicherung, Kohärenzsicherungsmaßnahme, Kompensation, Kompensationsmaßnahme, Lebensraum, Lebensraumtyp, Mittelspecht, Moselsporn, Naturschutz, Naturschutzverein, Planung, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, ergänzender Planfeststellungsbeschluss, Querungshilfe, Schutzgebiet, Schutzmaßnahme, Schutzregime, Schutzregimewechsel, Schwarzspecht, Spanische Flagge, Trasse, Trassenauswahl, Trassenalternative, Verbandsklage, Verträglichkeit, Verträglichkeitsprüfung, Vogelart, Vogelschutz, Vogelschutzgebiet, europäisches Vogelschutzgebiet, Vorhaben, Vorhabenträger, Vorkommen |
| Stichwort: | Trassenalternative |
| Leitsatz: | 1. Der Planfestsstellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 50 im Planfeststellungsabschnitt II zwischen Platten und Longkamp (sog. "Hochmoselübergang") ist in seiner ergänzten und geänderten Fassung mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar. 2. Durch Erklärung eines europäischen Vogelschutzgebietes zum besonderen Schutzgebiet gemäß § 25 Abs. 2 LNatSchG i. V. m. der Landesverordnung über die Erhaltungsziele tritt der Wechsel des Schutzregimes von der Vogelschutz- zur FFH-Richtlinie ein. 3. Maßstab der Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sind die für das jeweilige Schutzgebiet konkret festgelegten Erhaltungsziele. Die Orientierung der Erhaltungsziele eines Vogelschutzgebiets an den Vogelarten, die als "Hauptvorkommen" für das Gebiet charakteristisch sind, steht mit europäischem Recht im Einklang. 4. Zu den Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie. 5. Der strenge Maßstab des § 27 Abs. 3 LNatSchG für eine Abweichungszulassung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie findet nur Anwendung, wenn die in dem Gebiet vorkommenden prioritären Biotope oder Arten durch das Projekt konkret betroffen sind. 6. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11523/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, BImSchG, 16. BImSchV, SächsStrG |
| Schlagworte: | Fachplanung, Planfeststellung, Planrechtfertigung, Lärmberechnung, Berechnungsverfahren, Lärmschutzkonzept, Kreisverkehr, Korrekturfaktor für Kreuzungen, Abwägung, Verkehrsprognose, Ausgewogenheit der Gesamtplanung, privater Belang, freie Landschaft, Ausblick, Randlage zum Außenbereich, erdrückende Wirkung, Mietwert, Verkehrswert, Alternativenprüfung, Trassenalternative |
| Stichwort: | Trassenalternative |
| Leitsatz: | 1. Das in der Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV festgelegte Berechnungsverfahren ist nicht zu beanstanden, soweit es in Tabelle D einen Korrekturfaktor nur für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen, nicht hingegen für Kreisverkehrsplätze vorsieht. 2. Mietwerteinbußen als solche gehören ebenso wenig wie Verkehrswerteinbußen zum planerischen Abwägungsmaterial (Ergänzung zu BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 NB 17.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 102). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 80.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, FStrG, VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Ergänzungsplanfeststellung, Öffentliche Auslegung des Plans, Verfahrensfehler, Regelungsinhalt, Eingeschränkte Überprüfung, Bestandskraftpräklusion, Abschnittsbildung, Zwangspunkt, Enteignende Vorwirkung, Private Belange Dritter, Trassenalternative |
| Stichwort: | Trassenalternative |
| Leitsatz: | Zu den "fremden" Belangen, deren fehlerhafte Einstellung in die Abwägung ein von der enteignenden Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Kläger geltend machen kann, gehören zwar grundsätzlich auch private Belange anderer (Enteignungs-)Betroffener. Dieser Grundsatz gilt allerdings dann nicht, wenn der betroffene private Dritte selbst keinen zulässigen Rechtsbehelf gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt hat und dieser ihm gegenüber deshalb bestandskräftig geworden ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1674/03 | |
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