JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Trasse
| Rechtsgebiete: | FStrG, BNatSchG, LNatSchG, Europ. Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie |
| Schlagworte: | Abweichungszulassung, Alternative, Alternativenprüfung, Art, prioritäre Art, Artenschutz, Artenschutzrecht, Bedarf, Bedarfsplan, vordringlicher Bedarf, Bechsteinfledermaus, Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum, Bundesanzeiger, Bundesfernstraße, Bundesstraße, B 50, BUND, Dicke Trespe, Einwendung, Einwendungsausschluss, Erhaltungsziel, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Fledermaus, Fledermausschutz, FFH-Gebiet, potentielles FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Grauspecht, Großes Mausohr, Grünbrücke, Habitat, Habitatschutz, Habitatschutzrecht, Hauptvorkommen, Hochmoselübergang, Kohärenz, Kohärenzsicherung, Kohärenzsicherungsmaßnahme, Kompensation, Kompensationsmaßnahme, Lebensraum, Lebensraumtyp, Mittelspecht, Moselsporn, Naturschutz, Naturschutzverein, Planung, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, ergänzender Planfeststellungsbeschluss, Querungshilfe, Schutzgebiet, Schutzmaßnahme, Schutzregime, Schutzregimewechsel, Schwarzspecht, Spanische Flagge, Trasse, Trassenauswahl, Trassenalternative, Verbandsklage, Verträglichkeit, Verträglichkeitsprüfung, Vogelart, Vogelschutz, Vogelschutzgebiet, europäisches Vogelschutzgebiet, Vorhaben, Vorhabenträger, Vorkommen |
| Stichwort: | Trasse |
| Leitsatz: | 1. Der Planfestsstellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 50 im Planfeststellungsabschnitt II zwischen Platten und Longkamp (sog. "Hochmoselübergang") ist in seiner ergänzten und geänderten Fassung mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar. 2. Durch Erklärung eines europäischen Vogelschutzgebietes zum besonderen Schutzgebiet gemäß § 25 Abs. 2 LNatSchG i. V. m. der Landesverordnung über die Erhaltungsziele tritt der Wechsel des Schutzregimes von der Vogelschutz- zur FFH-Richtlinie ein. 3. Maßstab der Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sind die für das jeweilige Schutzgebiet konkret festgelegten Erhaltungsziele. Die Orientierung der Erhaltungsziele eines Vogelschutzgebiets an den Vogelarten, die als "Hauptvorkommen" für das Gebiet charakteristisch sind, steht mit europäischem Recht im Einklang. 4. Zu den Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie. 5. Der strenge Maßstab des § 27 Abs. 3 LNatSchG für eine Abweichungszulassung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie findet nur Anwendung, wenn die in dem Gebiet vorkommenden prioritären Biotope oder Arten durch das Projekt konkret betroffen sind. 6. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11523/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StrG, LVwVfG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Trasse, Variante, Alternative, Auswahl, Präklusion, Grobanalyse, Abwägungsmaterial, Ermittlung, Individualisiert, Generalisiert |
| Stichwort: | Trasse |
| Leitsatz: | 1. Der Enteignungsbetroffene muss im Planfeststellungsverfahren in der Regel nicht zur Vermeidung des Einwendungsausschlusses (Präklusion) fristgerecht darlegen, welche konkreten Trassenalternativen aus seiner Sicht vorzugswürdig sind. 2. Es bleibt offen, ob § 37 Abs. 9 Satz 1 StrG nicht fristgerecht erhobene Einwendungen nur für das Planfeststellungsverfahren ausschließt, abweichend von § 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG aber nicht für das anschließende gerichtliche Verfahren. 3. Das Abwägungsgebot verlangt für die Vorauswahl verschiedener großräumig in Betracht kommender Trassenalternativen grundsätzlich keine Detailprüfung individueller Betroffenheiten und kleinräumiger Verhältnisse, sondern nur eine flächenhafte und generalisierte Ermittlung und Bewertung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange ("Grobanalyse"; im Anschluss an BVerwGE 100, 238, 249 f.). 4. Etwas anderes kann etwa dann gelten, wenn individuelle Beeinträchtigungen von erheblichem Gewicht wie die existentielle Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe offenkundig nur bei bestimmten Trassenvarianten besonders relevant werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 967/05 | |
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