Eine Vertragsstrafe von 10.000 ¤ pro Verstoß gegen ein in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Spediteurs bedungenes Wettbewerbsverbot des Inhalts, dass dessen Vertragspartner während des Bestehens des Vertragsverhältnisses und für die Dauer von sechs Monaten nach dessen Beendigung keine eigenen Verträge mit Kunden des Verwenders abschließen oder vermitteln darf, verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, so dass diese Klausel unwirksam ist.