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Transportrecht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 150/01 vom 19.11.2008

Zur Haftung des Luftfrachtführers für einen Transportschaden (hier Verlust von Reisegepäck) und zum Übergang dieses Anspruchs auf den Reisegepäckversicherer.

OLG-HAMBURG – Urteil, 6 U 220/06 vom 02.10.2008

Wenn im Unterfrachtverhältnis eine geringere Haftungsbegrenzung vereinbart ist als im Hauptfrachtverhältnis, kann der Hauptfrachtführer gegen den ausführenden Unterfrachtführer nicht den überschießenden Differenzschaden nach den Regeln der Drittschadensliquidation geltend machen.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 229/06 vom 03.05.2007

Ist nicht sicher, ob ein Schaden am Transportgut im Obhutsbereich des Frachtführers eingetreten ist, muss dieser zu den von ihm getroffenen Sicherungsmaßnahmen zunächst nicht näher vortragen. Ob eine im Zusammenhang mit dem Schadensereignis vom Frachtführer vorgenommene Teilzahlung auf den Schaden ein sog. Zeugnis gegen sich selbst darstellt, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 13 U 62/06 vom 18.04.2007

1. Die vertraglich vereinbarte Lufttransportstrecke bestimmt, in welcher Fassung das Warschauer Abkommen Platz greift, weshalb sich gegebenenfalls auch ein deutscher Luftfrachtführer auf die Haftungsbeschränkung des MP4 berufen kann.

2. Soweit das auf einen Güterbeförderungsvertrag anzuwendende Recht nicht nach Artikel 28 Abs. 4 EGBGB mangels Vorliegens aller dort genannten Tatbestandsmerkmale bestimmt werden kann, bestimmt sich das Rechtsstatut ausschließlich nach Artikel 28 Abs. 1 EGBGB.

3. Findet auf eine internationale Luftgüterbeförderung das WA/HP/MP 4 sachlich-rechtlich Anwendung, so eröffnet Artkel 28 WA/HP bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen auch einen Gerichtsstand in einem Staat, der nur das WA/HP, nicht aber auch MP4 ratifiziert hat.

4 . Welchem Wert 17 Sonderziehungsrechte i.S. Art. 22 WA/HP/MP 4 in der Landeswährung des Vertragsstatuts entsprichen, ergibt sich aus dem Umrechnungskurs SZR zur Landeswährung am Tag, an dem die mündliche Verhandlung im Erkenntnisverfahren geschlossen wird.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 6 U 20/07 vom 13.04.2007

Der Transportunternehmer muss zur Erfüllung seiner vertraglichen Obliegenheit gegenüber dem Verkehrhaftungsversicherer, für die Sicherung beladener Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken/Container gegen Diebstahl und Raub zu sorgen, Sicherheitsvorkehrungen treffen, die zuverlässig ineinander greifen, verlässlich funktionieren und eine geschlossene Sicherheitsplanung darstellen. Hierfür genügt es nicht, wenn er seinen Fahrer anweist, den am Freitag beladenen Sattelzug zu waschen und anschließend über das Wochenende bis zum Fahrtantritt am Sonntagabend um 22.00 Uhr vor dessen Haus in einer Einfamilienhausgegend abzustellen. Es fehlt sowohl an Vorkehrungen für eine verlässliche Bewachung als auch für den Fall, dass ein Waschen und Parken des gesamten Sattelzuges nicht möglich ist und der Anhänger abgekoppelt werden muss.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 1162/06 vom 22.02.2007

Die in Art. 23 Nr. 7 der Niederländischen Speditionsbedingungen - Allgemeine Bedingungen der FENEX - in der Fassung vom 1.7.2004 enthaltene Schiedsgerichtsklausel sieht der Vorgabe des Art. 33 CMR entsprechend vor, dass das Schiedsgericht die Bestimmungen der CMR anzuwenden hat und ist daher nicht nach Art. 41 CMR nichtig.

Aus Art. 31 Abs. 1 Satz 1 CMR lässt sich unter Zugrundelegung der verbindlichen Urschriften dieses Übereinkommens in englischer und französischer Sprache nicht herleiten, dass die Schiedsgerichtsvereinbarung eine (daneben fortbestehende) Zuständigkeit der staatlichen Gerichte selbst dann nicht ausschließt, wenn sie den Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit ausdrücklich vorsieht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 9/05 vom 01.11.2006

Zum Ersatz eines Schadens, der durch den unsachgemäßen Transport (hier: mangelnde Kühlung) eines Medikamentengrundstoffs entstanden ist.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 218/05 vom 29.05.2006

Nach § 435 HGB gelten die gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine der in § 428 HGB genannten Personen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. Das Durchfahren einer Brückenunterführung einer Bundesautobahn mit einem deutlich die erlaubte Höhe überragenden Lkw samt Ladung ohne behördliche Ausnahmegenehmigung ist als grobe Fahrlässigkeit anzusehen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 15 U 86/05 vom 09.03.2006

Zu den Anforderungen an die Haftungsfreistellung des Frachtführers nach § 426 HGB.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 5/04 vom 21.02.2006

1. Wird ein Paket vor der Luftbeförderung zunächst im Straßengüterverkehr zum Flughafen transportiert, liegt nur dann ein Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 vor, wenn es sich - vom Ort der Übernahme aus betrachtet - um den nächstgelegenen Flughafen handelt.

2. Der Begriff der "Leute" im Sinne des Warschauer Abkommens ist weit zu verstehen. Die qualifizierte Haftung des Luftfrachtführers gemäß Art. 25 WA 1955 greift auch dann ein, wenn ein Subunternehmer, ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder ein Mitarbeiter der staatlichen Zollbehörde ein Paket aus dem Zolllager des Luftfrachtführers entwendet.

3. Ergibt sich aus den durchgeführten Schnittstellenkontrollen, dass ein Paket im Umschlagslager abhanden gekommen ist, so rechtfertigt dies einen Schluss auf einen Diebstahl oder eine Unterschlagung durch einen der "Leute" des Luftfrachtführers, wenn keine andere Verlustursache in Betracht kommt.

4. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast hat der Luftfrachtführer bei einem Sendungsverlust detailliert vorzutragen, welche Nachforschungen und Ermittlungen nach dem Verbleib der Sendung mit welchen Ergebnissen von ihm durchgeführt wurden.

5. Löst der Geschädigte bei einem Schaden von 13.296 DM einen vom Luftfrachtführer übersandten Scheck über 160 DM ein, ist die Annahme eines konkludenten Abfindungsvergleichs fern liegend. Eine "Erlassfalle" - die nicht zur Abgeltung der Ansprüche des Geschädigten führt - ist nahe liegend.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 6/05 vom 11.01.2006

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für eine Bank, die eine Bürgschaft übernommen hat, ein Hinterlegungsgrund im Sinne der §§ 232, 233 BGB vorliegen kann.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 66/05 vom 16.11.2005

1. Der Frachtführer kann den Gewahrsam an in seiner Obhut zu Schaden gekommenen Sachen jedenfalls dann nicht mit Nichtwissen bestreiten, wenn er den Schaden vor der Ablieferung durch seine Leute selbst entdeckt hat und seinerseits umgehend einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt hat.

2. Zu den Anforderungen, die an den Sachvortrag zur Schadenshöhe bei aus vielen verschiedenen Teilen bestehendem Umzugsgut zu stellen sind.

Steht fest, dass dem Geschädigten ein erheblicher Schaden entstanden ist, fehlt es aber an ausreichenden Darlegungen zu dessen Höhe, darf die Klage grundsätzlich nicht umfänglich abgewiesen werden, sondern es ist zu versuchen, wenigstens einen Mindestschaden zu schätzen. Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn jegliche konkrete Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 23/05 vom 02.11.2005

1. Wer einen Auflieger über das Wochenende auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen verschlossenen, nachts beleuchteten und in unregelmäßigen Abständen von einem Bewachungsunternehmen bestreiften Firmengelände abstellt, handelt nicht leichtfertig und in dem Bewusstsein, das ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, wenn der gesamte Auflieger nebst Ladung vom Gelände entwendet wird.

2. Bei der Berechnung des Haftungshöchstbetrages nach § 431 HGB ist das Gewicht von Teilen der Ladung, die der Versender später wieder erlangt, nicht vom maßgeblichen Rohgewicht der Sendung abzuziehen.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 70/03 vom 22.09.2005

Zum Nachweis einer vertraglichen Überwälzung des Palettentauschrisikos.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 83/05 vom 22.09.2005

Solange die Ladung i. S. d. § 425 HGB noch nicht abgeliefert ist, trifft den für den Frachtführer tätigen Fahrer keine Pflicht zur Ladungssicherung.

Nach § 412 HGB obliegt die Herbeiführung der beförderungssicheren Verladung dem Absender.

Haben Mitarbeiter der Klägerin die ursprüngliche Ladungssicherung durch die teilweise Entladung aufgehoben, obliegt es der Klägerin nach § 412 HGB wiederum, für die restliche Transportstrecke wieder für die beförderungssichere Verladung zu sorgen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 11/05 vom 15.04.2005

Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs. 1 S. 2 HGB gilt nur für Schadensersatzansprüche und gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts, nicht für primäre vertragliche Erfüllungsansprüche und vertragliche Aufwendungsersatzansprüche.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 369/03 vom 17.03.2005

1. Die Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette ohne die nach § 3 Abs. 1 NLottG erforderliche Konzession verstößt gegen Vorschriften des Strafrechts und damit gegen die öffentliche Sicherheit iSd Nds. SOG.

2. Weder eine nach dem Gewerberecht der DDR noch eine von einer österreichischen Behörde erteilte Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten besitzt in Niedersachsen Gültigkeit.

3. Der Ausschluss Privater von der Veranstaltung von Sportwetten in Niedersachsen begegnet keinen durchgreifenden verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 23/03 vom 25.02.2005

1. Der Luftfrachtbrief (Art. 5 WA 1955) dokumentiert das Vertragsverhältnis zwischen Absender und Luftfrachtführer. Überträgt der Luftfrachtführer den Transport einem Dritten als Unterfrachtführer, sind für die beiden Vertragsverhältnisse (Absender - Luftfrachtführer einerseits und Luftfrachtführer - Unterfrachtführer andererseits) zwei verschiedene Luftfrachtbriefe erforderlich.

2. Der im Verhältnis zum Unterfrachtführer ausgestellte Luftfrachtbrief führt gemäß Art. 9 WA 1955 die Haftungsbeschränkungen nach dem Warschauer Abkommen nur im Verhältnis zwischen Luftfrachtführer und Unterfrachtführer herbei, nicht jedoch im Verhältnis zwischen Absender und Luftfrachtführer.

OLG-BRAUNSCHWEIG – Urteil, 2 U 201/03 vom 03.02.2005

1) Im gewerblichen Bereich spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den gewerblichen Kunden exakt die bestellten und sodann berechneten Waren versandt wurden. Es ist deshalb prima facie anzunehmen, dass die in einer mit der Bestellung korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem übergebenen verschlossenen Behältnis enthalten waren.

2) Bei einem ungeklärten Schadenshergang ist ein Fixkostenspediteur grundsätzlich verpflichtet, im Einzelnen zum Organisationsablauf in seinem Betrieb und zu den von ihm gegen einen Verlust von Transportgut getroffenen Sicherheitsmaßnahmen vorzutragen. Kommt er dem nicht nach, lässt das im Allgemeinen den Schluss darauf zu, dass der eingetretene Schaden durch Leichtfertigkeit i.S. von § 435 HGB und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, verursacht wurde.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 13/03 vom 14.01.2005

1. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Unternehmens des öffentlichen Nahverkehrs (beispielsweise eines regionalen Verkehrsverbundes) unterliegen nicht der Klauselkontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB, soweit sie mit den Regelungen in der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27.7.1970 (Beförderungsbedingungenverordnung) inhaltlich übereinstimmen.

2. Die Beförderungsbedingungenverordnung ist nicht unwirksam wegen eines Verstoßes gegen Europäisches Recht. Die Richtlinie 93/13 EWG vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen erlaubt keine gerichtliche Kontrolle von Rechtsnormen (wie beispielsweise der Beförderungsbedingungenverordnung).

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 15 AR 40/04 vom 06.10.2004

1. Art. 31 Abs. 1 CMR (internationale Zuständigkeit im Geltungsbereich der CMR) steht einer wirksamen Vereinbarung von Ziff. 30.2 1. Halbsatz ADSp (örtliche Zuständigkeit am Ort der Niederlassung des Spediteurs) nicht entgegen. Nur Art. 30.2 2. Halbsatz ADSp (ausschließliche Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen den Spediteur kann mit der Regelung in Art. 31 Abs. 1 CMR kollidieren.

2. Eine Verweisung gemäß § 281 Abs. 1 ZPO ist nicht bindend, wenn dem Beklagten vorher kein rechtliches Gehör gewährt worden ist; das gilt in der Regel auch dann, wenn der Beklagte zwar selbst die fehlende örtliche Zuständigkeit des Gerichts gerügt hatte, ihm jedoch der Verweisungsantrag des Klägers nicht mitgeteilt worden war.

OLG-NUERNBERG – Urteil, 12 U 1603/04 vom 01.09.2004

1. Vereinbart der Versender mit dem Kunden, dass dieser die Pakete codiert und mit einer vom Versender zur Verfügung gestellten Software die Barcode-Kontrollnummer in das Computersystem des Versenders eingibt, womit schriftliche Übernahmebestätigungen entfallen, reicht es zum Nachweis der Übernahme aus, dass die Pakete ordnungsgemäß bereitsgestellt wurden und nach Abholung nicht mehr vorhanden waren.

2. Zur Unwirksamkeit von AGB im Hinblick auf § 449 II HGB § 307 c BGB.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 13 U 215/02 vom 30.08.2004

1. Zur Geltung des WA 1955 bei Versendung von Deutschland in die USA

2. Bedeutung von Zu- und Ablieferungsdiensten bei internationalem Luftfrachtbrief

3. Bedeutung der Gewichtsangabe im internationalen Luftfrachtbrief

4. fehlende Wertdeklaration (Fehlen einer entsprechenden Rubrik im Luftfrachtbrief; Frage des Mitverschuldens und Wechselspiel zwischen Art. 22 II a und Art. 25 WA 1955; Kausalitätsfrage)

5. Zum Zustandekommen eines Abfindungsvergleichs bei wiederkehrender Versendung schriftlicher Abfindungsangebote samt Scheck (§ 1 AGBG, krasses Missverhältnis zwischen Scheck- und Schadensbetrag)

6. Zur Anwendbarkeit des Art. 26 II, IV WA 1955 bei Totalverlust

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 151/03 vom 06.07.2004

1. Sind Frachtführer untereinander durch ein gemeinsames Frachtförderungssystem verbunden, schließt dies nicht aus, dass sie zur Erledigung eines Kundenauftrags untereinander selbstständige Frachtführerverträge eingehen.

2. Die Geltendmachung des Verzögerungsschadens eines ersten Frachtführers gegenüber dem nächsten Frachtführer aus Art. 19 CMR setzt dann voraus, dass diesem gegenüber ein Vorbehalt nach Art. 30 Abs. 3 CMR wirksam erklärt wurde.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 21/04 vom 10.06.2004

Jedenfalls in Fällen, in denen der am Frachtgut entstandene Schadensumfang und das vom Frachtführer behauptete Schadensereignis nicht zusammenpassen, trifft den Frachtführer auch bei einer Beschädigung eine verschärfte sekundäre Darlegungslast.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 42/03 vom 20.02.2004

1. Dem Frachtführer steht ein Pfandrecht am Gut wegen inkonnexer Forderungen (Forderungen aus anderen, früheren, Frachtverträgen) nur dann zu, wenn der Absender Eigentümer des Gutes ist oder wenn der Eigentümer den Absender zu einer entsprechenden Verpfändung ermächtigt hatte.

2. Leistet der Empfänger an den Frachtführer eine Zahlung für inkonnexe Forderungen des Frachtführers gegen den Absender, weil der Frachtführer zu Unrecht die Herausgabe des Gutes von der Zahlung abhängig macht, kann der Empfänger Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung von dem Frachtführer verlangen.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 47/02 vom 27.01.2004

Wer eine Übernahmequittung (hier: Ladeliste) ohne einen einschränkenden Zusatz unterschreibt, kann sich nach Treu und Glauben später nicht darauf berufen, er habe die Ladeliste "blind" im Vertrauen auf ihre Richtigkeit unterschrieben, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, die Richtigkeit der Ladeliste zu kontrollieren. Ob eine solche Kontrolle unüblich oder zeitaufwendig gewesen wäre, ist ohne Bedeutung.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 17/03 vom 03.12.2003

Eine Haftungsbefreiung nach Art. 17 I CMR für während des Transports eingetretene Schäden, kann auch dann vorliegen, wenn das zu transportierende Gut (hier: alkoholfreies Bier) beim Transport gefriert.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 88/03 vom 09.10.2003

Es stellt ein Mitverschulden von 40 % dar, wenn der Versender wertvolle Autoradio bzw. Navigationsgeräte dem Frachtführer in einem Karton übergibt, der lediglich durch ein Band gesichert ist.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 61/01 vom 06.06.2003

1. Verpflichtet sich der Auftraggeber in einem Rahmenvertrag, dem Transportunternehmer Aufträge in einem bestimmten Mindestumfang zu erteilen, so kann dem Transportunternehmer bei Nichterreichen der Mindestmenge ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zustehen.

2. Steht fest, dass die vereinbarte Mindestmenge in einem abgelaufenen Vertragsjahr nicht erreicht wurde, so reicht dies in der Regel zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs des Transportunternehmers aus; es ist in der Regel nicht erforderlich, dass der Transportunternehmer dem Auftraggeber vorher eine Frist zur Erteilung der erforderlichen Aufträge gesetzt hat.

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