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Transparenz

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10601/09.OVG vom 14.07.2009

Rechtsbehelfe gegen die Veröffentlichung von Informationen über die EU-Agrarförderung haben schon dann keinen Erfolg, wenn der Leistungsempfänger im Verwaltungsverfahren auf sein Datenschutzrecht freiwillig verzichtet hat (wie Beschluss des Senats vom 10. Juli 2009 - 10 B 10607/09.OVG -).

Die Publizierung von Namen, Wohngemeinde und Höhe der Subventionen ist auch in der Sache selbst mit dem Recht des Empfängers auf Achtung des Privat- und Familienlebens (informationelle Selbstbestimmung) vereinbar. Sie verfolgt ein legitimes Ziel, ist notwendig, um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union transparenter, demokratischer sowie durch Kontrolle der Öffentlichkeit effektiver zu machen und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (in Abgrenzung von: VG Wiesbaden, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI -).

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 MB 7/09 vom 03.06.2009

Die Veröffentlichung von Daten der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft ist mit den aus den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts abzuleitenden Grundrechten der Betroffenen vereinbar.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 108/06 vom 01.02.2007

Ermöglicht die Ankündigung eines Gewinnspiels im Rahmen eines Fernsehspots noch nicht die Teilnahme an dem Gewinnspiel, reicht zur Erfüllung der Informationspflichten ein Hinweis auf eine leicht zugängliche Informationsquelle wie "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich" grundsätzlich aus.

BSG – Urteil, B 2 U 34/04 R vom 09.05.2006

Zuständiger Unfallversicherungsträger für die nicht monostrukturellen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10757/04.OVG vom 26.08.2004

1. Die Vorschriften über die allgemeinen Untersuchungsgebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren und Auslagen für Untersuchungen und Hygienekontrollen nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften vom 17. Februar 1999 (GVBl. S. 32) sind europarechtswidrig und nichtig (Fortführung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 - "Stratmann" - und - C 288/00 - "Fleischversorgung Neuss").

2. Hierauf beruhende Gebührenbescheide sind (mangels Rechtsgrundlage) rechtswidrig und wegen ihrer den Kläger belastenden Wirkung aufzuheben.

OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 12/04 vom 19.05.2004

1. Zur Frage, ob ein Gebrauchtwagenagenturgeschäft eine Umgehung im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. darstellt.

2. Die Gebrauchtwagenagentur ist nicht generell verboten, vielmehr können praktische wirtschaftliche Bedürfnisse und anerkennenswerte Gründe für diese Vertragsgestaltung bestehen.

3. Ein Gebrauchtwagenkauf, der im Wege des Agenturgeschäfts zustandekommen soll, unterfällt nur dann den Regeln des Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB, wenn er sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Kaufvertrag zwischen Händler und Verbraucherkäufer darstellt, weil der Händler im Verhältnis zum ursprünglichen Privatverkäufer das wirtschaftliche Risiko des Gebrauchtwagenverkaufs tragen soll.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10826/03.OVG vom 17.02.2004

Eine Entgeltkalkulation muss mit Blick auf ihre Aufgabe, die tatsächlichen Grundlagen für die rechtssatzmäßige Festsetzung des Gebührensatzes zur Verfügung zu stellen, für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 11 B 10/01 vom 04.07.2001

1. Die Entscheidungen des Richterwahlausschusses nach dem Richterwahlgesetz des Bundes sind einer gerichtlichen Nachprüfung nicht entzogen.

2. Bei seiner Auswahlentscheidung steht dem Richterwahlausschuss ein weiter Beurteilungsspielraum über die Eignung der für das Amt als Bundesrichter vorgeschlagenen Kandidaten zu.

3. Das verfassungsrechtliche Gebot der Transparenz und der Einhaltung von Verfahrens-vorschriften macht es erforderlich, nicht nur die Richterwahl selbst, sondern auch die mit der Richterwahl in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vorentscheidungen nachvollziehbar erscheinen zu lassen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 41/07 vom 13.12.2007

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 4/07 vom 07.08.2007

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 3/07 vom 07.08.2007


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