JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Transfusionsgesetz
| Rechtsgebiete: | MPG, LFGB, AMG, ZHKG, EWGRL 76/768, EWGRL 93/42 |
| Schlagworte: | Ärztliche Anwendung, Äußerliche Anwendung, CE-Kennzeichnung, Eigenschaft, Einwirkung, Funktionsbedingung, Gebrauchsanweisung, Indikation, Konzentration, Wirkungsort, Wirkungsweise, Zahnbleichmittel, Zusammensetzung, Zweckbestimmung, Medizinprodukt, Kosmetisches Mittel |
| Stichwort: | Transfusionsgesetz |
| Leitsatz: | 1. Unbeschadet der Frage, ob äußerlich aufgebrachte Zahnbleichmittel auf innere Körperteile einwirken und daher ggf. keinen äußeren Wirkungsort besitzen, werden sie jedenfalls äußerlich angewendet (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2003 - 13 A 5022/00 -, ZLR 2004, 208). 2. Die Abgrenzung zwischen kosmetischen Mitteln und Medizinprodukten hat anhand eines abstrakt-objektiven Maßstabes zu erfolgen - also danach, wie das Produkt einem durchschnittlich informierten Verbraucher gegenüber in Erscheinung tritt. Hierfür sind alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen. 3. Die Tatsache, dass ein Produkt bestimmungsgemäß nur von Zahnärzten verwendet wird, führt nicht zwangsläufig zur Einstufung als Arzneimittel oder Medizinprodukt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2089/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG, HeilMWerbG, TFG |
| Stichwort: | Transfusionsgesetz |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-20 U 30/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Stichwort: | Transfusionsgesetz |
| Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 391/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TFG |
| Stichwort: | Transfusionsgesetz |
| Leitsatz: | 1. Die mit einer Blutspende im Allgemeinen verbundenen Risiken, insbesondere aber das Risiko eines direkten Nerventraumas durch die eingeführte Nadel und die Möglichkeit bleibender Körperschäden, bedürfen der Selbstbestimmungsaufklärung des Blutspenders. 2. Die Aufklärung hat umfassend und in einer auf die Person des Spenders abgestellten verständlichen und individuellen Form durch einen Arzt oder eine entsprechend geschulte Person zu erfolgen. Diesen Anforderungen genügen schriftliche Hinweise auf der Rückseite eines "Fragebogens für Blutspender" ("Informationen für zur Blutspende") regelmäßig nicht. Eine ausreichende Aufklärung muss grundsätzlich - auch - mündlich erfolgen. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 6/04 | |
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