§ 16 Satz 2 BauO LSA verlangt, dass der Baugrund ausreichend tragfähig ist. Dies kann in einem Bergsenkungsgebiet der Fall sein, wenn ein Tagesbruch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit plötzlich zu erwarten ist und geeignete Sicherungsmaßnahmen für die Standsicherheit des Gebäudes getroffen werden können.