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Tragen einer Amtstracht (Robe) vor dem Arbeitsgericht

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 16 Ta 333/08 vom 29.09.2008

Rechtsgebiete:GVG
Schlagworte:Tragen einer Amtstracht (Robe) vor dem Arbeitsgericht
Stichwort:Tragen einer Amtstracht (Robe) vor dem Arbeitsgericht
Leitsatz:Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verpflichtung des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor dem Arbeitsgericht besteht. Jedenfalls ist ein Ausschluss des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung wegen des Nichttragens einer Robe unzulässig.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 16 Ta 333/08




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