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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DL 17 S 18/02 vom 07.04.2003

Rechtsgebiete:LDO, LBG, StGB
Schlagworte:Disziplinarmaß, Polizeibeamter, Diebstahl, Spielsucht, Beschaffungsdelikt, Tragbarkeit, Milderungsgründe, "Abgeschlossene negative Lebensphase", Abstinenz
Stichwort:Tragbarkeit
Leitsatz:1. Der Milderungsgrund der "abgeschlossenen negativen Lebensphase" kann nicht nur bei stoffgebundenen Suchterkrankungen, sondern auch bei Spielsucht erfüllt sein; als Anhaltspunkte für die dauerhafte Überwindung einer Spielsucht kommen etwa die erfolgreiche Teilnahme an einer Therapie, die regelmäßige und länger andauernde Teilnahme an Selbsthilfegruppen, geordnete Lebensverhältnisse und ein erheblicher Abbau spielbedingter Schulden aus eigener Kraft in Betracht.

2. Degradierung eines Polizeibeamten, der im Stahlschrank des Reviers verschlossenes Geld des Dienstherrn, das ihm nicht anvertraut war, zur Befriedigung seiner Spielsucht entwendete.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 17 S 18/02




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