1. Wenn der eine Eigentumswohnung betreffende Erwerbsvertrag als Kaufvertrag zu qualifizieren ist, kann der einzelne Erwerber nach Kaufrecht der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung unabhängig von einem Ermächtigungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft wegen am Gemeinschaftseigentum aufgetretener Mängel keinen Schadensersatz fordern.
2. Die Überdimensionierung einer im Keller eines größeren Mehrfamilienhauses belegenen Trafostation begründet nicht ohne weiteres einen erheblichen Mangel einzelner Wohnungen.
3. Auch wenn die überdimensionierte Trafostation einen Fehler begründet, erfordert die Annahme eines arglistigen Verschweigens konkrete Anhaltspunkte.