1. Zur Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung eines Jugendhilfeträgers über den Antrag des Trägers eines Waldorfkindergartens, die finanzielle Förderung der Personalkosten auch außerhalb seiner Gebietsgrenzen vorzunehmen (Fortführung von OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2003, 7 A 10859/02.OVG - ESOVGRP -).
2. Zur weiteren Anwendbarkeit der bundesrechtlichen Förderungsregelung des § 74 Abs. 1 SGB VIII bis zum Gebrauchmachen der in § 74a SGB VIII eröffneten landesgesetzgeberischen Regelungsbefugnis.
Zur (rückwirkenden) Investitionsförderung eines ambulanten Pflegedienstanbieters nach dem Landespflegehilfengesetz (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 45.03 -, NJW 2004, 3134).
Regelt ein Land die Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste in der Weise, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in überschneidungsfreie Betreuungsbereiche aufzuteilen sind und in jedem Betreuungsbereich nur ein Pflegedienstträger gefördert wird, so verletzt dies das Grundrecht der konkurrierenden Anbieter auf freie Berufsausübung.
Regelt ein Land die Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste in der Weise, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in überschneidungsfreie Betreuungsbereiche aufzuteilen sind und in jedem Betreuungsbereich nur ein Pflegedienstträger gefördert wird, so verletzt dies das Grundrecht der konkurrierenden Anbieter auf freie Berufsausübung.