JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Träger öffentlicher Belange
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Baurecht, Bebauungsplan, Änderung, Änderungsplan, Begründung, vereinfachtes Verfahren, Träger öffentlicher Belange, Nebenanlagen, überbaubare Grundstücksfläche, Planerfordernis, Erforderlichkeit der Planung, städtebauliche Gründe, Abwägungsgebot |
| Stichwort: | Träger öffentlicher Belange |
| Leitsatz: | Die Pflicht, einem Bebauungsplan eine Begründung beizufügen (§ 9 Abs. 8 BauGB), gilt auch für Änderungspläne. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11307/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, DSchG Bln |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Widerruf der Baugenehmigung (OVG 6 B 17.03), Bebauungsplan, Eintritt in das Bebauungsplanverfahren, Senatsverwaltung als Plangeber, Planrechtfertigung, (keine) Negativplanung, Angebotsbebauungsplan, Projektbebauungsplan, räumlicher Geltungsbereich, Gehrecht, Arkade, Arkadierung, Verkehr, Enteigung, enteignungsrechtliche Vorwirkungen, Träger öffentlicher Belange, TOB, Denkmalschutz, Landesdenkmalamt, Denkmalfachbehörde, Oberste Denkmalschutzbehörde, Abwägung, Abwägungsvorgang, Abwägungsdefizit, Abwägungsergebnis |
| Stichwort: | Träger öffentlicher Belange |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag ist nicht deswegen zu verneinen, weil im Rahmen des Enteignungsverfahrens eine Inzidentkontrolle des Bebauungsplans stattfindet. 2. Der Plangeber darf einen Bebauungsplan auch nur für den Bereich aufstellen, in dem seinen städtebaulichen Vorstellungen zuwiderlaufende Bauabsichten der Eigentümer konkretisiert werden. 3. Es ist nicht Aufgabe des Bebauungsplans, dem Vollzug seiner Festsetzungen in allen Einzelheiten vorzugreifen. 4. Das Landesdenkmalamt, dem als Denkmalfachbehörde nach § 5 Abs. 2 Nr. 11 DSchG Bln die Aufgabe der Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zukommt, ist eine in besonderer Weise fachkundige Behörde. 5. Der Plangeber ist verpflichtet, den Grad der Betroffenheit eines öffentlichen Belangs von sich aus zu ermitteln. Er hat sich durch Nachfrage bei der fachkundigen Behörde zu vergewissern, ob an einer vor Einleitung des Aufstellungsverfahrens dargelegten Einschätzung festgehalten wird. |
| Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 6 A 12.03 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 9. BImSchV |
| Schlagworte: | Gemeinde, Träger öffentlicher Belange, Einwendung, Präklusion, Dritter, Einwand, Genehmigung, Schweinemast |
| Stichwort: | Träger öffentlicher Belange |
| Leitsatz: | 1. Im Verfahren auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Schweinemast-Anlage ist die Gemeinde nicht als Trägerin öffentlicher Belange i. S. des § 10 Abs. 5 BImSchG zu beteiligen. Sie ist vielmehr "Dritte" i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 BImSchG. 2. Gegen die erteilte Genehmigung kann sich die Gemeinde deshalb nicht mit dem Einwand wehren, sie sei im Verfahren nicht angehört worden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 285/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO, BayBO 1994 |
| Schlagworte: | Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Träger öffentlicher Belange, Lizenz zum Errichten und Betreiben eines digitalen zellularen Mobilfunknetzes Rechtsschutzbedürfnis, Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen, Erforderlichkeit, Negativplanung, Abwägungsgebot, Orts- und Landschaftsbild, örtliche Bauvorschriften |
| Stichwort: | Träger öffentlicher Belange |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob der Betreiber eines digitalen Mobilfunknetzes ein Träger öffentlicher Belange im Sinn von § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 15 N 98.2262 | |
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