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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 278/01 vom 21.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, BeamtVG, SGB VI, VAErstV, VAHRG
Schlagworte:Altersrente, vorgezogene, Dienstherrnwechsel, Hinzuverdienstgrenze, Härteausgleich, Quasisplitting, Renten, Rentenanpassung, Träger der Versorgungslast, Versorgungskürzung
Stichwort:Träger der Versorgungslast
Leitsatz:1. Kann der im Versorgungsausgleich begünstigte geschiedene Ehegatte eines Ruhestandsbeamten eine Altersrente beanspruchen, schließt diese Möglichkeit des Rentenbezuges das Vorliegen einer Härte i. S. des § 5 Abs. 1 VAHRG mit der Folge aus, dass die Versorgung des Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gekürzt werden kann.

2. Auch bei einem Wechsel des Dienstherrn ist der letzte Dienstherr als zuständiger Träger der Versorgungslast zur Kürzung der Versorgung des geschiedenen Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG berechtigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 278/01




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