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Träger der Jugendhilfe

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10974/07.OVG vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII, KitaG
Schlagworte:Jugendhilfe, Träger der Jugendhilfe, Kindertagesstättenfinanzierung, Kindertagesstätte, Waldorfkindergarten, Förderung, Förderungsanspruch, Gebietsgrenze, benachbarter Landkreis, kreisfreie Stadt, Ermessen, Ermessensentscheidung, Ermessensverdichtung, Nachfrage, Wunsch- und Wahlrecht, Träger, Trägervielfalt, landesrechtlicher Vorbehalt, bundesrechtliche Regelung, Gesetzgebung, Gesetzgebungskompetenz, konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, Personal, Personalkosten, Zuschuss, Kosten, Kindergarten, Kindergartenrecht, Finanzierung, Tageseinrichtung, freie Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Zuwendung, Bedarfsplan, Kindertagesstättenbedarfsplan, Gruppe, Gruppengröße
Stichwort:Träger der Jugendhilfe
Leitsatz:1. Zur Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung eines Jugendhilfeträgers über den Antrag des Trägers eines Waldorfkindergartens, die finanzielle Förderung der Personalkosten auch außerhalb seiner Gebietsgrenzen vorzunehmen (Fortführung von OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2003, 7 A 10859/02.OVG - ESOVGRP -).

2. Zur weiteren Anwendbarkeit der bundesrechtlichen Förderungsregelung des § 74 Abs. 1 SGB VIII bis zum Gebrauchmachen der in § 74a SGB VIII eröffneten landesgesetzgeberischen Regelungsbefugnis.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10974/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10850/07.OVG vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:KitaG
Schlagworte:Gemeinde, finanzielle Beteiligung, Personalkosten, Kindertagesstätte, RegelAusnahme-Verhältnis, Soll-Vorschrift, besondere Leistungsschwäche, Haushaltsausgleich, Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, Sparmöglichkeiten, Bedarfzuweisung, Ausgleichsstock, Finanzausgleich, Träger der Jugendhilfe, Landkreis, Restfinanzierung, Entwicklung der Finanzverhältnisse, "atypische" Finanzverhältnisse, Ausgleichsfunktion, Kindergartenrecht, Kind, Kindergarten, Finanzkraft, Leistungsschwäche, Personal, Kosten, Haushalt, Finanzstärke, Finanzschwäche, Jugendhilfe
Stichwort:Träger der Jugendhilfe
Leitsatz:1. Zur Beteiligung der Gemeinden, die nicht Träger einer Kindertagesstätte sind, an den Personalkosten einer Kindertagesstätte (wie Urteil vom 16. September 1997 - 7 A 10388/07.OVG -, AS 26, 36).

2. Für den Begriff der "besonderen finanziellen Leistungsschwäche" der Gemeinde, von dem die Ausnahme hinsichtlich der finanziellen Beteiligung abhängt, kommt es nicht auf einen Vergleich mit der mehr oder weniger großen Zahl entsprechender Gemeinden im Kreisgebiet an, sondern darauf, ob auf mittlere Sicht trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeglicher Sparmöglichkeit ein Haushaltsausgleich nicht erwartet werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10850/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11228/04.OVG vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, gewöhnlicher Aufenthalt, Gesetzessystematik, Gesetzeszweck, Großeltern, Enkel, Verwandtenpflege, Vollzeitpflege, Pflegegeld, Kosten der Erziehung, Pauschalbetrag, Pflegestellenort, Schutz der Pflegestellenorte, Tagesgruppe, Erstattung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, kostenerstattungspflichtig, leistungsfähig, Leistungsfähigkeit, Selbstbehalt, Spesen, Unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltspflichtig, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel, Wechsel der Zuständigkeit, Aufenthalt, Pflege, Erziehung, Kosten
Stichwort:Träger der Jugendhilfe
Leitsatz:Die Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 3 SGB VIII setzt nicht voraus, dass mit der Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII ein Zuständigkeitswechsel oder zumindest das Entstehen einer Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verbunden war.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11228/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11107/04.OVG vom 21.10.2004

Rechtsgebiete:SGB VIII, SGB X
Schlagworte:Jugendhilferecht, Jugendhilfe, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, örtlicher Träger, Kosten, Erstattung, Kostenerstattung, kostenerstattungspflichtig, Rückerstattung, Altfall, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Leistung, Leistungsbeginn, Beginn der Leistung, Jugendhilfeleistung, minderjährig, Mutter, personensorgeberechtigt, Personensorge, Unterbringung, Einrichtung, Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft, Vollzeitpflege, Wohnform, zuständig, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Prozesszinsen
Stichwort:Träger der Jugendhilfe
Leitsatz:1) Wird nach Beginn einer Jugendhilfeleistung die Vaterschaft anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nunmehr nach § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, wenn beide Elternteile zu diesem Zeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich desselben örtlichen Trägers haben, bzw. nach § 86 Abs. 2 oder 3 SGB VIII, wenn sie zu diesem Zeitpunkt verschiedene gewöhnliche Aufenthalte haben.

2) Ergibt sich die örtliche Zuständigkeit für eine Jugendhilfeleistung aus § 86 Abs. 2 SGB VIII und wird später dem allein sorgeberechtigten Elternteil die Personensorge entzogen, so richtet sich ab diesem Zeitpunkt die örtliche Zuständigkeit nach § 86 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 SGB VIII (Prinzip der dynamischen und wandernden Zuständigkeit, vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 2003 - 12 A 11452/02.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11107/04.OVG


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