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Totenruhe

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 3 B 287/07 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:EGV, GG, VwGO, SächsBestG, SächsGemO
Schlagworte:Feststellungsklage, Klagebefugnis, Drittrechtsverhältnis, Wettbewerbsfreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Willkürverbot, Marktteilnehmer, Konkurrentenklage, Monopolstellung, Benutzungszwang, Städtisches Krematorium, Aschekapsel, Eingefäßurne
Stichwort:Totenruhe
Leitsatz:1. Herstellern von Feuerbestattungsgefäßen fehlt analog § 42 Abs. 2 VwGO die Klagebefugnis für einen Antrag auf Feststellung, dass die Verwendung der Feuerbestattungsgefäße konkurrierender Hersteller in einem städtischen Krematorium wegen Verstoßes gegen Vorschriften, die ihnen keinen Drittschutz vermitteln, rechtswidrig ist.

2. Eine sächsische Gemeinde verstößt nicht gegen das Recht eines Herstellers von Feuerbestattungsgefäßen (hier Eingefäßurnen) auf Gleichbehandlung im Wettbewerb, wenn sie dessen Gefäße in ihrem Krematorium aus Gründen nicht befüllt, die weder willkürlich noch missbräuchlich sind, weil sie dafür ihren auf eine andere Art von Feuerbestattungsgefäßen (hier Aschekapseln) ausgerichteten Betriebsablauf mehr als nur geringfügig ändern müsste.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 3 B 287/07



OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 1991/08 vom 08.05.2008

Rechtsgebiete:UWG, BayPresseG
Stichwort:Totenruhe
Leitsatz:Sterbebilder sind in der Regel keine "harmlosen Druckwerke" im Sinn des Art. 7/II BayPresseG.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 1991/08

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 19 A 3665/06 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:KostO NRW, VwVG NRW, OBG NRW, LeichenVO NRW, BestG NRW, VwVfG NRW
Stichwort:Totenruhe
Leitsatz:1. Die Gemeinde kann nach dem bestattungsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip eine Notbestattung erst dann veranlassen, wenn feststeht, dass die Angehörigen des Verstorbenen ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen oder alle zumutbaren Maßnahmen zu ihrer Ermittlung und Benachrichtigung erfolglos geblieben sind.

2. Im Fall des Auffindens einer identifizierten Leiche muss die Ordnungsbehörde alle im Einzelfall möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um etwaige nahe Angehörige des Verstorbenen zu ermitteln und ihnen dessen Bestattung zu ermöglichen, und den aufgefundenen Leichnam zu diesem Zweck zumindest kurzzeitig aufbewahren.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 19 A 3665/06

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 19 A 2896/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:Friedhofssatzung, BestG NRW
Stichwort:Totenruhe
Leitsatz:Ein Umzug aufgrund veränderter Lebensumstände wie altersbedingter Gesundheitsverschlechterungen oder des Wunsches, den Lebensabend bei den Kindern zu verbringen, stellt für sich genommen regelmäßig keinen wichtigen Grund für eine Umbettung des verstorbenen Ehepartners dar.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 19 A 2896/07


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