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Tonnenweise Hardware

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 7/07 vom 27.02.2007

1. Die Unternehmereigenschaft eines Verkäufers bei eBay ist bei Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls anhand von Indizien zu bestimmen.

2. Mit Werbebehauptungen wie "Gebrauchte Hardware in Massen", "Tonnenweise Hardware" bzw. "eine Riesen-Menge Hardware" wird den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck vermittelt, dass der Verkäufer in großem Umfang Ware zum Verkauf anbietet und damit eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hieran hat er sich jedenfalls dann festhalten zu lassen, wenn auch 242 Bewertungen als Verkäufer innerhalb von 2 Jahren auf eine erhebliche Geschäftstätigkeit hindeuten.

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