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Tonerkartusche

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 22 U 132/06 vom 11.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufungsbegründung, Faxgerät, Fax, Funktionsstörung, Störung, Toner, Tonerkartusche, Kartusche, Bedienung
Stichwort:Tonerkartusche
Leitsatz:Wenn der Berufungsklägervertreter bis kurz vor dem ihm bekannten Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in seinen Büroräumen arbeitet und es selbst übernimmt, sein Faxgerät zu bedienen, so muss er sicherstellen, dass er hierzu auch in der Lage ist und die für die Bedienung des Gerätes erforderlichen Kenntnisse besitzt (hier: Auswechseln der Tonerkartusche).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 22 U 132/06




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