Jedenfalls nach den im Eilverfahren bestehenden Erkenntnismöglichkeiten ist ein Mittel, das zur Vermeidung der Folgen einer Lactoseintoleranz die vom menschlichen Körper nicht mehr erfüllte Aufgabe der Aufspaltung von Milchzucker durch Zuführung eines Enzyms übernimmt, nicht als Funktionsarzneimittel einzustufen; insbesondere fehlt es insoweit sowohl an einer metabolischen als auch an einer pharmakologischen Wirkung.
1. Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz erfüllen ihre Schulpflicht grundsätzlich durch den Besuch einer öffentlichen Schule.
2. Der Besuch einer ausländischen Schule kann nur in begründeten Ausnahmefällen, wie etwa der absehbaren Rückkehr in das Heimatland, erlaubt werden.
3. Die Pflicht zum Besuch öffentlicher Schulen dient dem Interesse der Allgemeinheit an der sozialen Integration ausländischer Kinder.
Auch bei der Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG ist die dem für die Bestimmung des Schadstoffs CSB angewendeten Analysenverfahren gemäß DIN 38409-H 41-1 immanente mögliche Messungenauigkeit von +/- 4 v.H. zugunsten des Abwasserabgabenschuldners zu berücksichtigen (Fortführung des Urteils des Senats vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99.OVG -, in ESOVGRP veröffentlicht).