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OLG-DRESDEN – Urteil, 4 U 2106/06 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:VVG, ALB, ZPO
Schlagworte:Bezugsberechtigung, Lebensversicherung, Todesfallleistung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Stichwort:Todesfallleistung
Leitsatz:1. Die Pfändung und Überweisung der Ansprüche des Versicherungsnehmers aus einem Lebensversicherungsvertrag erfasst auch die Befugnis ein (widerrufliches) Bezugsrecht eines Dritten zu widerrufen.

2. Die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und die Anweisung an den Drittschuldner, gepfändete Beträge auf ein von der Klägerin benanntes Konto zu überweisen, genügt für einen Widerruf der Bezugsberechtigung nicht.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 4 U 2106/06




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