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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 142/07 vom 15.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zuständigkeitsbestimmung, Tod einer Partei
Stichwort:Tod einer Partei
Leitsatz:1. Der Vorlage zur Bestimmung des zuständigen Gerichts im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37 ZPO steht die Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod einer Partei nicht entgegen.

2. Die Vorlage ist unzulässig, wenn es an einer rechtskräftigen Erklärung der Unzuständigkeit eines beteiligten Gerichts fehlt, weil der entsprechende Beschluss einer Partei nicht nach § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO mitgeteilt worden ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 142/07




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