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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs 

Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 5 R 98/07 R vom 14.08.2008

Die Witwenrente ist mit einem abgesenkten Zugangsfaktor zu berechnen, wenn der Versicherte vor Vollendung seines 60. Lebensjahrs verstorben ist. Die Einführung eines abgesenkten Zugangsfaktors bei Hinterbliebenenrenten ist nicht verfassungswidrig.

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