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Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 5 R 98/07 R vom 14.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, ALG, RVNG, RRErwerbG, GG
Schlagworte:Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs - Rentenabschlag - abgesenkter Zugangsfaktor - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs
Leitsatz:Die Witwenrente ist mit einem abgesenkten Zugangsfaktor zu berechnen, wenn der Versicherte vor Vollendung seines 60. Lebensjahrs verstorben ist. Die Einführung eines abgesenkten Zugangsfaktors bei Hinterbliebenenrenten ist nicht verfassungswidrig.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 98/07 R




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