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Tod des Verletzten

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OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 35/03 vom 03.02.2003

Rechtsgebiete:StPO, ZPO
Schlagworte:Klageerzwingungsverfahren, Klageerzwingungsantrag, Antragsteller, Verletzter, Tod des Verletzten, Vollmacht, Betreuer
Stichwort:Tod des Verletzten
Leitsatz:1. Ein Klageerzwingungsantrag setzt Partei­ und Prozessfähigkeit des Antragstellers voraus.

2. Mit dem Tod des Verletzten endet dessen Rechtsfähigkeit und damit seine Parteifähigkeit.

3. Ein Bevollmächtigter vertritt nach dem Tod des verletzten Vollmachtgebers nicht mehr diesen, sondern dessen Erben.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 35/03




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