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Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 115/05 vom 05.04.2005

Rechtsgebiete:ZPO, SGB III
Schlagworte:Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit
Stichwort:Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit
Leitsatz:Die Vorlage des Bescheids der Bundesagentur für Arbeit über die Bewilligung von Insolvenzgeld in beglaubigter Kopie (§§ 29, 30 SGB X) reicht als Nachweis für den Anspruchsübergang aus § 187 SGB III sowie für die Titelumschreibung auf den Rechtsnachfolger des Gläubigers nach § 727 Abs. 1 ZPO aus.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 115/05




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