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Titelumschreibung bei einem gegen den Insolvenzverwalter erwirkten Titel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 478/05 vom 06.09.2005

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Schlagworte:Rechtsnachfolge, Titelumschreibung bei einem gegen den Insolvenzverwalter erwirkten Titel
Stichwort:Titelumschreibung bei einem gegen den Insolvenzverwalter erwirkten Titel
Leitsatz:1. Ist ein Vollstreckungstitel (hier aus einem Arbeitsverhältnis) gegen den Insolvenzverwalter erwirkt worden und wird später das Insolvenzverfahren mangels Masse nach § 207 InsO eingestellt, kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO auf den Schuldner als Rechtsnachfolger des Insolvenzverwalters erfolgen.

2. Eine Titelumschreibung ist jedoch mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen, wenn der Titel keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Die Titelumschreibung wäre vollstreckungsrechtlich wertlos.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 478/05




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