1. Keine Titelrechte aus dem Titel "NEWS" eines österreichischen, wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins gegen den Titel "NEWS" einer im Tabloid-Format erscheinenden Tageszeitung.
Der Abonnentenstamm einer Zeitung gehörte im Zeitpunkt der Schädigung eines Unternehmens nicht mehr zu dessen Vermögen, wenn die Zeitung bereits vorher endgültig eingestellt worden war.
Ein Bescheid nach § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG kann nichts regeln, was nicht Gegenstand der Einigung zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem ist.