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Titelmissbrauch

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 839/08 vom 15.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Titelmissbrauch, nachlässige Prozessführung, Versäumnisurteil
Stichwort:Titelmissbrauch
Leitsatz:Es bleibt offen, ob die Präklusionsfrist des § 767 Abs.2 ZPO dann nicht eingreift, wenn die durch Versäumnisurteil titulierte Forderung in Kenntnis der Titulierung vor Ablauf der Einspruchsfrist erfüllt wird (so: OLG Hamm 18. Mai 1999 NJW-RR 2000,659). Jedenfalls dann ist der Schuldner mit dem Erfüllungseinwand präkludiert, wenn er innerhalb der Einspruchsfrist, aber ohne Kenntnis von dem ergangenen Versäumnisurteil die Forderung erfüllt.

Die Ausnutzung eines objektiv unrichtigen rechtskräftigen Vollstreckungstitels kann nicht über § 826 BGB korrigiert werden, wenn der Erlass des Titels auf nachlässiger Prozessführung beruht. Nachlässige Prozessführung kann vorliegen, wenn ein Versäumnisurteil auf Zahlung gegen die beklagte Partei ergeht, das im Zeitpunkt seines Erlasses richtig war, der Beklagte innerhalb der Einspruchsfrist, jedoch vor Kenntnis von dem ergangenen Versäumnisurteil, Zahlungen leistet und gegen das Versäumnisurteil keinen Einspruch einlegt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 839/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 205/05 vom 06.10.2006

Rechtsgebiete:BGB, SGB IV
Schlagworte:Schadensersatz, Titelmissbrauch, Sozialversicherungsbeiträge
Stichwort:Titelmissbrauch
Leitsatz:Über die materielle Unrichtigkeit des Vollstreckungsbescheids hinaus setzt ein Schadensersatzanspruch wegen Titelmissbrauchs nach § 826 BGB das Hinzutreten besonderer Umstände voraus, die sich aus der Art und Weise der Titelerlangung oder der beabsichtigten Vollstreckung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers als sittenwidrig prägen, sodass die Durchbrechung der Rechtskraft gerechtfertigt erscheint. Sofern der Titel nicht erschlichen worden ist, reicht die bloße Kenntnis des Gläubigers von der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit des Titels nicht aus.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 205/05


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