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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10271/06.OVG vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:GG, MPhG, HeilprG, HeilprGDV I, PhysTh-APrV
Schlagworte:Physiotherapeut, Erlaubnis nach MPhG, Heilkunde, selbständige Ausübung, Heilpraktikererlaubnis, gegenständlich beschränkte Erlaubnis, Erteilungsfähigkeit, Versagungsgründe, Gefahr für Volksgesundheit, Eignungsüberprüfung, Verzicht auf Berufsbezeichnung, Titelführungspflicht, Ausnahmen
Stichwort:Titelführungspflicht
Leitsatz:1. Die nach § 1 Abs. 1 HeilprG erforderliche Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde darf auch gegenständlich beschränkt für bestimmte Fachgebiete erteilt werden, wenn und soweit dort mit gesetzlicher Billigung eine Ausdifferenzierung der Berufsbilder zu verzeichnen ist.

2. Die Eignungsüberprüfung nach § 2 Abs. 1 Buchst. i HeilprGDV I entfällt, wenn die Heilpraktikererlaubnis sich auf ein Gebiet beschränkt, auf dem die heilkundliche Betätigung vom Bestehen einer speziellen berufseröffnenden Prüfung abhängig ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10271/06.OVG




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