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Tilgungsreife der Straftat

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 5.03 vom 17.03.2004

Rechtsgebiete:AuslG, StAG
Schlagworte:Einbürgerung, strafrechtliche Unbescholtenheit, Verurteilung, Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung, Aufgabe der Staatsangehörigkeit, Vermeidung von Mehrstaatigkeit, Einbürgerungszusicherung, Tilgungsreife der Straftat, Rechtsschutzbedürfnis
Stichwort:Tilgungsreife der Straftat
Leitsatz:1. Eine Jugendstrafe ist weder eine Freiheitsstrafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 noch eine Strafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG.

2. Eine Ermessenseinbürgerung nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist ausgeschlossen, wenn der Einbürgerungsbewerber zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 5.03




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