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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTtilgungsreife 

tilgungsreife

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 41/08 vom 15.05.2008

Die Grenze der Geringfügigkeit einer Geldbuße ist nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung jedenfalls bei Geldbußen von mehr als 250,00 Euro überschritten.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 877/06 vom 15.01.2007

Die mangelnde oder fehlerhaft Angabe der Tatzeit im Bußgeldbescheid ist unschädlich, wenn kein Anlass zur Verwechselung des Tatgeschehens gegeben.

Gemäß § 29 Abs. 8 StVG dürfen, wenn eine Eintragung im Verkehrszentralregister getilgt ist, die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen nicht vorgehalten und zu seinem Nachteil verwertet werden. Tilgung und Tilgungsreife stehen sich dabei gleich.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 483/06 vom 12.10.2006

Nur solange eine Voreintragung nicht getilgt ist, darf sie verwertet werden. Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist bleibt es zwar bei einer Eintragung im Verkehrszentralregister, jedoch unterliegt die Voreintragung einem Verwertungsverbot.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10750/06.OVG vom 19.07.2006

Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob eine auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG (18 Punkte) gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides noch rechtmäßig ist, wenn sich wegen zwischenzeitlich eingetretener Tilgungsreife der Punktestand auf weniger als 18 Punkte verringert hat (gegen VGH Baden-Württemberg, DÖV 2005, 746).

Zur Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, wenn sich der Punktestand im Verwaltungsverfahren auf weniger als 18 Punkte verringert hat und der Widerspruchsbescheid noch aussteht.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 228/05 vom 03.05.2005

Nur solange eine Voreintragung nicht getilgt ist, darf sie verwertet werden. Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist bleibt es zwar bei einer Eintragung im Verkehrzentralregister, jedoch unterliegt die Voreintragung einem Verwertungsverbot.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 M 79/02 vom 29.07.2002

1. Einzelfall der Tilgung einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrszentralregister gemäß § 65 Abs. 9 StVG n.F.

2. § 52 Abs. 2 BZRG a.F. betrifft nur Verkehrsstraftaten und ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht analog anwendbar.

3. § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG n.F. ist nicht einschlägig, wenn die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 3 Satz 2 StVZO a.F. vorliegen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 14.01 vom 12.07.2001

Zum Einfluss der Übergangsvorschrift in § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG auf die Verwertung getilgter (tilgungsreifer) Straftaten in Verwaltungs-, Verwaltungsstreit- sowie Revisionsverfahren, die die (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand haben.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 293/00 vom 12.02.2001

Leitsatz:

1. Enthält der Bußgeldbescheid zur Schuldform keine Angaben und ist auch fahrlässiges Handeln mit Geldstrafe bedroht, so kann zumindest fahrlässiges Handeln gemeint sein. Vor der Festsetzung einer Geldbuße wegen vorsätzlichen Handelns ist deshalb ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO notwendig, um dem Betroffenen Gelegenheit zur Verteidigung zu geben.

2. Die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO besteht auch im Abwesenheitsverfahren, wobei erforderliche Hinweise gemäß § 74 Abs. 1 Satz 3 OWiG dem Verteidiger gegeben werden können. Ist auch dieser abwesend, so muss ihm gleichwohl der Hinweis erteilt werden.

3. Die verjährungsunterbrechende Wirkung eines Bußgeldbescheides bleibt auch nach seiner Rücknahme erhalten, wenn der Bescheid zugestellt worden war.

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