JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tilgung
| Rechtsgebiete: | StAG, LVwVfG, AufenthG, BZRG |
| Schlagworte: | Einbürgerungszusicherung, Ausweisungsgrund, Besondere Härte, Bundeszentralregister, Tilgung |
| Stichwort: | Tilgung |
| Leitsatz: | 1. Eine strafgerichtliche Verurteilung kann als Ausweisungsgrund im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG a.F. grundsätzlich bis zur Tilgung im Bundeszentralregister vorgehalten werden. 2. Durch die Erteilung einer befristeten rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung sind nach Ablauf der Frist einer Einbürgerung entgegenstehende Gründe nicht verbraucht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2428/08 | |
| Rechtsgebiete: | EWGRL 91/439, StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Verkehrszentralregister, Eintragung, Tilgung, Übergangsvorschrift, Alteintrag, Neueintrag, Anlaufhemmung, Ablaufhemmung |
| Stichwort: | Tilgung |
| Leitsatz: | Bei der Berechnung des Zehnjahreszeitraumes nach § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG sind sowohl § 29 Abs. 5 StVG (Anlaufhemmung) als auch § 29 Abs. 6 StVG (Ablaufhemmung) zu berücksichtigen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 95/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, StVG |
| Schlagworte: | Bindungswirkung, Rechtskraft, Tilgung, Verkehrszentralregister, Wiederaufnahmeverfahren |
| Stichwort: | Tilgung |
| Leitsatz: | Die Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines Strafbefehls im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens hat nicht zwingend zur Folge, dass in der Zeit zwischen Rechtskraft der Entscheidung und Wiederaufnahme des strafgerichtlichen Verfahrens getroffene Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde rückwirkend danach zu beurteilen wären, als habe die frühere - zunächst - rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung nicht bestanden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 316/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Mehrwertsteuer, Schadensersatz, Schadenersatz, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft, Gesamtschuldverhältnis, Tilgung, Prozesszins, Zinsen |
| Stichwort: | Tilgung |
| Leitsatz: | 1. Vor Inkrafttreten des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasste der Schadensersatzanspruch nach § 635 a.F. BGB auch dann die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn eine Durchführung der Mängelbeseitigung, für welche Kostenerstattung verlangt wurde, nicht absehbar war. 2. Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist für die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf den im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Steuersatz abzustellen. 3. Zur Anrechnung der Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft auf den Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Werkunternehmer und den mit der Bauüberwachung Betrauten als gesamtschuldnerisch Haftende, wenn der Schadensersatzanspruch gegenüber beiden in unterschiedlicher Höhe festgestellt wird. 4. Der gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB auf vor dem 1.5.2000 fällig Forderungen anwendbare Zinssatz von 4 % gem. § 288 a.F. BGB findet bei derartigen Forderungen auch Anwendung auf den Prozesszins aus § 291 BGB. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 120/08 | |
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