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Tierseuchenrecht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10085/05.OVG vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO, TierSG
Schlagworte:Tierseuche, Tierseuchenrecht, Seuchenbekämpfung, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder, Impfköderauslegung, Impfung, Köderausbringung, Mitwirkung, Jagdrecht, Jagdausübungsberechtigter, Jagdpächter, Auslegung, Hilfeleistung, Antrag, Aufhebungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Berufung, Unzulässigkeit, Berufungsantrag, Berufungsfrist, Berufungsbegründung, Berufungsbegründungsfrist, Begründungsfrist, Erledigung, Klarstellung, Umstellung, sachdienlicher Antrag, berechtigtes Interesse, Wiederholungsgefahr, Rechtsverordnung, gesetzliche Grundlage,
Stichwort:Tierseuchenrecht
Leitsatz:Die Umstellung eines Berufungsantrages, mit dem die Aufhebung eines schon zuvor erledigten Verwaltungsakts begehrt wird, in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur innerhalb der Berufungsbegründungsfrist möglich. Danach kann er nur unter der Voraussetzung, dass der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung das Fortsetzungsfeststellungsbegehren unzweifelhaft zu entnehmen ist, dahingehend ausgelegt bzw. klargestellt werden.

Zum Umfang der Ermächtigung des § 23 Satz 2 TierSG, Jagdausübungsberechtigte im Rahmen der Bekämpfung der Schweinepest zur Notimpfung von Wildschweinen mittels oraler Immunisierung heranzuziehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10085/05.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 15.04 vom 20.01.2005

Rechtsgebiete:TierSG, ZPO
Schlagworte:Tierseuchenrecht, gemeiner Wert eines Tieres, gemeiner Wert eines Tieres auch ohne Marktgängigkeit, Schätzen des gemeinen Werts eines Tieres durch das Tatsachengericht
Stichwort:Tierseuchenrecht
Leitsatz:1. Bei dem gemeinen Wert nach § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG handelt es sich um den im Verkehrswert zum Ausdruck kommenden vollen Wert eines Tieres für jedermann unter Ausschluss des rein subjektiven Affektionsinteresses.

2. Bei fehlender Marktgängigkeit ist der gemeine Wert eines Tieres nach § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG gemäß § 287 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO vom Tatsachengericht zu schätzen.

3. Berechtigter der nach § 66 TierSG zu leistenden Tierseuchenentschädigung ist grundsätzlich der Eigentümer.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 15.04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11683/04.OVG vom 14.01.2005

Rechtsgebiete:TierSG, BJagdG, LJG, Schweinepest-Verordnung
Schlagworte:Tierseuchen, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder, Impfköderauslegung, Impfung, Köderausbringung, Mitwirkung, Tierseuchenrecht, Jagdausübungsberechtigter, Kirrplätze, Jagdrecht, zuständige Behörde, Gesetzesauslegung, Auslegung, teleologische Auslegung, teleologische Reduktion
Stichwort:Tierseuchenrecht
Leitsatz:Die zuständige Behörde kann dem Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der diesem durch § 14 b Satz 3 Schweinepest-Verordnung auferlegten Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Auslegung der Impfköder im Rahmen der Notimpfung gegen Schweinepest bei Wildschweinen auch die alleinige Ausbringung der Impfköder aufgeben.

Fraglich und deshalb erst im Berufungsverfahren zu klären ist, ob dies auch für das spätere Einsammeln der von den Wildschweinen nicht aufgenommenen Köder gilt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11683/04.OVG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 98/03 vom 16.06.2004

Rechtsgebiete:TierSG
Schlagworte:Entschädigung, Meldepflichtverletzung, Tierhalter, Tierseuchenfonds, Tierseuchenrecht, geringe Schuld
Stichwort:Tierseuchenrecht
Leitsatz:Zur Frage, ob Tierhalter bei Verstößen gegen Meldepflichten eine (nur) geringe Schuld trifft.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 98/03


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