1. Bei Warmblut-Reitpferden stellen sklerotische Veränderungen der Wirbelsäule als solche - ohne in Erscheinung tretende Beschwerden keinen Sachmangel gemäß § 434 I BGB dar.
2. Für eine nach Übergabe erstmals auftretende Rückensymptomatik (Schmerzempfindlichkeit, muskuläre Verspannungen) gilt von der Art des Mangels her die Vermutung des § 476 BGB nicht.
Die Beweislastumkehr für einen Sachmangel nach § 476 BGB gilt auch beim Tierkauf. Allerdings kann die Vermutung je nach Art einer den Mangel verursachenden Krankheit ausgeschlossen sein.