JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tierhalter
| Rechtsgebiete: | AGTierSG, GG, TierSG |
| Schlagworte: | Beitrag, Gleichbehandlungsgebot, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gnadenhof, Hobbytierhaltung, Tierseuche, Tierseuchenbeitrag, Tierseuchenkasse, Typengerechtigkeit |
| Stichwort: | Tierhalter |
| Leitsatz: | Die Tierseuchenkasse ist im Rahmen ihres Satzungsermessens nicht verpflichtet, die Beiträge für Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden - etwa in Fällen der Hobbytierhaltung oder der Gnadentierhaltung -, abweichend von den Beiträgen für Tiere, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, zu regeln. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 13/08 | |
| Rechtsgebiete: | HSOG, HundeVO |
| Schlagworte: | Behördenzuständigkeit, Hundehaltung, unselbständige Verfügung, Untersagung |
| Stichwort: | Tierhalter |
| Leitsatz: | 1. Aus § 16 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung ergibt sich eine umfassende Aufgabenzuweisung an die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden zum Zweck des Schutzes Dritter gegen dadurch hervorgerufene Gefahren. 2. Eine generelle Untersagung der Hundehaltung kann auf § 11 HSOG gestützt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass beim Halten und Führen von Hunden durch eine Person gegen das Gebot des § 1 Abs. 1 Satz 1 HundeVO verstoßen wird, wonach Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1034/09 | |
| Rechtsgebiete: | TierschG, VwGO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erledigung, Rechtsschutzbedürfnis, Leistungsbescheid über Gerichtskosten, Fortnahme von Tieren |
| Stichwort: | Tierhalter |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 D 124/08 | |
| Rechtsgebiete: | TierSchG, TierSchNutztV, BImSchG |
| Schlagworte: | Geltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen, Erfordernis der Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung, Vereinbarkeit der Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV mit höherrangigem Recht |
| Stichwort: | Tierhalter |
| Leitsatz: | 1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich. 2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht (wie Urteil vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 7 C 48.07). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 14.08 | |
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