Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den für die Schlacht- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.
Das Verbot, apothekenpflichtige Tierarzneimittel durch eine Versandapotheke in den Verkehr zu bringen, ist auch nach der (mit Einschränkungen erfolgten) Freigabe des Versands von Humanarzneimitteln mit der Berufsausübungsfreiheit der Apotheker und dem Gleichheitsgrundrecht vereinbar (Im Anschluss an das OVG Rhein-Pfz. Urt. v. 30.01.2006 - 6 A11097/05 -).
Das Verbot, apothekenpflichtige Tierarzneimittel an Tierhalter zu versenden, ist auch nach der (mit Einschränkungen erfolgten) Freigabe des Versands von Humanarzneimitteln mit der Berufsausübungsfreiheit der Apotheker und dem Gleichheitsgrundrecht vereinbar.