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Tiefenbegrenzungsregelung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1810/06 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Innenbereichssatzung, Einbeziehungssatzung, Abgrenzungssatzung, Tiefenbegrenzung, Tiefenbegrenzungsregelung, Innenbereich, Außenbereich, Erschließungswirkung
Stichwort:Tiefenbegrenzungsregelung
Leitsatz:Die in einer Erschließungsbeitragssatzung angeordnete Tiefenbegrenzung wird durch die Festsetzung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB verdrängt; verläuft danach die erschließungsbeitragsrechtliche Tiefengrenze innerhalb des von einer Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB bestimmten Innenbereichs, ist die Satzung als die speziellere Regelung maßgebend.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1810/06



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1794/06 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:BauGB, KAG
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag, Innenbereichssatzung, Einbeziehungssatzung, Tiefenbegrenzung, Tiefenbegrenzungsregelung, Innenbereich, Außenbereich
Stichwort:Tiefenbegrenzungsregelung
Leitsatz:Die in Abwasser- und Wasserversorgungssatzungen angeordnete Tiefenbegrenzung wird durch die Festsetzung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB verdrängt; verläuft danach die beitragsrechtliche Tiefengrenze innerhalb des von einer Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB bestimmten Innenbereichs, ist die Satzung als speziellere Regelung maßgebend.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1794/06

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 4 K 34/02 vom 30.06.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GG, KAG M-V, KV M-V, KV-DVO
Schlagworte:Normenkontrolle, Kanalbaubeitrag, Mindestinhalten einer Abgabensatzung, Öffentliche Einrichtung, Anlagenbegriff, Organisationsermessen, Entwässerungssatzung, Grundsatz der Normerhaltung, altangeschlossene Grundstücke, Gleichheitsgrundsatz, Grundsatzes der konkreten Vollständigkeit, Vorausleistung, Ermessen des Ortsgesetzgebers, Erforderlichkeit von Kosten, Ausschreibungsfehler, Kostenüberschreitungsverbot, Kalkulation, Tiefenbegrenzungsregelung
Stichwort:Tiefenbegrenzungsregelung
Leitsatz:1. Die Verwendung unterschiedlicher Beitragssätze für altangeschlossene bzw. neu anschließbare Grundstücke ist im Grundsatz willkürlich und somit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

2. Die an einen Mischwasserkanal altangeschlossenen Grundstückseigentümer werden im konkreten Fall ohne sachlichen Grund bevorteilt; sie haben nur einen Beitrag nach dem Beitragssatz I zu entrichten und können dafür sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser entsorgen. Schlechtergestellt werden demgegenüber die Fälle der Neuanschlüsse an einen Niederschlagswasserkanal. (Nur) hier entsteht zusätzlich auch ein Beitrag nach dem Beitragssatz II.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 4 K 34/02


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