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Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich

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BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 15.03 vom 01.09.2004

Rechtsgebiete:GG, BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Verteilung des Erschließungsaufwands, erschlossene Grundstücke, Erschließungsvorteil, Bodenrecht, Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich, Gleichheitssatz, Abgabengerechtigkeit
Stichwort:Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich
Leitsatz:1. Die Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, auch auf "zentrale" Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs steht mit § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Einklang.

2. Eine daraus folgende unterschiedliche Behandlung von Grundstücken im beplanten und im unbeplanten Innenbereich ist mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sachlich gerechtfertigt. Dasselbe gilt für die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen, und solchen, die darüber hinausreichen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 15.03




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