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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTThromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden 

Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 3 U 31/01 vom 06.05.2002

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden
Stichwort:Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden
Leitsatz:Es entspricht dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft, daß eine Mindestgabe von 3 x 5.000 Einheiten Heparin bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden geboten ist. Der Verstoß gegen diesen Erkenntnisstand kann die Annahme eines groben Behandlungsfehlers rechtfertigen.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 U 31/01




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